Blog

Bewachungsverordnung (BewachV): Pflichten im Überblick

Geschrieben von Ricarda Schmidt | 18.08.2026

Die Bewachungsverordnung (BewachV) ist seit 2019 die zentrale Ausführungsverordnung zu § 34a Gewerbeordnung und regelt bis heute inhaltlich unverändert, was ein Bewachungsunternehmen bei Anmeldung, Qualifikationsnachweis, Versicherung und Dokumentation zu erfüllen hat. Ein Überblick über die geltenden Pflichten – und darüber, was sich seit ihrem Inkrafttreten tatsächlich geändert hat.

Kurz zusammengefasst: Die BewachV verlangt von Sicherheitsdiensten unter anderem eine 40-stündige Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung, eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro Deckung für Personenschäden, eine schriftliche Dienstanweisung sowie umfangreiche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Seit ihrer Neufassung 2019 gab es keine inhaltliche Änderung – auch nicht 2025 oder 2026.

Was regelt die Bewachungsverordnung – und wie hängt sie mit § 34a GewO zusammen?

Die Bewachungsverordnung konkretisiert die Erlaubnispflicht aus § 34a Gewerbeordnung (GewO). Während § 34a GewO nur den Rahmen vorgibt – wer eine Bewachungserlaubnis braucht und welche Grundvoraussetzungen gelten –, regelt die BewachV die Details: Zuständigkeiten, Antragsunterlagen, den Ablauf von Unterrichtung und Sachkundeprüfung, Mindestversicherungssummen sowie Pflichten im laufenden Betrieb. Erlassen wurde sie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Grundlage von § 11b Absatz 9 Nummer 3 sowie § 34a Absatz 2 GewO.

Die aktuell gültige Fassung stammt vom 3. Mai 2019 und ist seit dem 1. Juni 2019 in Kraft; eine redaktionelle Anpassung folgte im selben Monat. Seitdem ist laut dem amtlichen Rechtsportal gesetze-im-internet.de keine weitere Änderung dokumentiert – auch das Änderungsverzeichnis unabhängiger Rechtsdatenbanken bestätigt: keine Novelle 2024, 2025 oder 2026. Wer nach "BewachV-Neuerungen 2026" sucht, wird also nicht fündig. Was es gibt, ist ein Reformvorhaben, das die BewachV komplett ersetzen soll: Das Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) liegt seit dem Bruch der Ampel-Koalition Ende 2024 auf Eis und ist Stand 2026 nicht in Kraft. Bis zu einer möglichen Neuauflage bleibt die hier beschriebene Rechtslage der verbindliche Maßstab für jeden Sicherheitsdienst.

Anzeige- und Erlaubnispflicht: Was Sie bei der Registrierung angeben müssen

Wer ein Bewachungsgewerbe betreiben will, braucht eine Erlaubnis nach § 34a GewO – und muss dafür bei der zuständigen Behörde einen detaillierten Katalog an Angaben und Nachweisen einreichen, den § 3 BewachV festlegt. Zuständig ist nach § 1 BewachV für Gewerbetreibende die Behörde am Sitz der Hauptniederlassung, für einzelne Wachpersonen die Behörde am Hauptwohnsitz.

Mit dem Antrag sind unter anderem folgende Angaben zu übermitteln:

  • Persönliche Daten aller vertretungsberechtigten Personen: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Meldeanschrift, Wohnorte der letzten fünf Jahre
  • Angaben zum Ausweisdokument inklusive der maschinenlesbaren Zone
  • Betriebsanschrift sowie Anschriften aller Zweigniederlassungen
  • Bei juristischen Personen: Rechtsform, Handelsregisterauszug, Registernummer

Als Unterlagen fordert § 3 Absatz 2 BewachV zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug bei juristischen Personen, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Gemeinde, eine Ausweiskopie, den Nachweis der Sachkundeprüfung sowie den Nachweis der Haftpflichtversicherung nach § 15 BewachV und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Ändern sich diese Angaben nach der Antragstellung, müssen Sie das der Behörde unverzüglich mitteilen.

Bewacherregister und Zuverlässigkeitsprüfung: Wie die Anmeldung von Wachpersonal funktioniert

Vor jedem Einsatz muss jede einzelne Wachperson über das Bewacherregister angemeldet sein – erst nach dieser Anmeldung und einer positiven Zuverlässigkeitsprüfung darf sie überhaupt Bewachungsaufgaben übernehmen. § 16 BewachV macht das zur unmittelbaren Bedingung: Der Gewerbetreibende darf eine Person nur beschäftigen, wenn sie volljährig oder im Besitz eines anerkannten Abschlusses ist, über die notwendige Befähigung verfügt und als zuverlässig gilt.

Bei der Anmeldung übermitteln Sie unter anderem persönliche Daten, die geplante Tätigkeitsart und die vorhandenen Qualifikationsnachweise. Die zuständige Behörde meldet daraufhin das Ergebnis der Überprüfung zurück – inklusive Datum der letzten Zuverlässigkeitsprüfung, Registeridentifikationsnummer und der zulässigen Einsatzmöglichkeiten der Person. Diese Zuverlässigkeitsprüfung ist keine einmalige Angelegenheit: Sie wird in regelmäßigen Abständen wiederholt, und nach § 2 BewachV informieren Staatsanwaltschaften und Gerichte die zuständige Behörde von sich aus, sobald gegen eine gemeldete Person ein Ermittlungsverfahren läuft, das Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen könnte – etwa bei einem Haftbefehl, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehlsantrag. Für die Praxis bedeutet das: Ohne eine gültige, aktuelle Bewacherregister-Meldung jeder eingesetzten Kraft ist der Einsatz formal nicht zulässig, unabhängig davon, welche Unterrichtung oder Prüfung die Person bereits nachgewiesen hat.

Unterrichtung und Sachkundeprüfung: Die zwei Qualifikationsstufen

Für die meisten Wachtätigkeiten reicht die 40-stündige Unterrichtung bei der IHK; für gefahrgeneigte Tätigkeiten sowie für Gewerbetreibende und Geschäftsführer ist dagegen die Sachkundeprüfung Pflicht. Welche Tätigkeit welche Stufe verlangt, legt § 34a GewO fest – die BewachV regelt, wie beide Verfahren konkret ablaufen.

Die Unterrichtung nach §§ 4 bis 8 BewachV dauert mindestens 40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, erfolgt mündlich und darf mit bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt werden. Teilnehmende müssen über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 verfügen. Inhaltlich deckt sie sieben Sachgebiete ab:

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  2. Datenschutzrecht
  3. Bürgerliches Gesetzbuch – Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, Haftungsrecht
  4. Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
  5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  6. Umgang mit Menschen, Deeskalation, interkulturelle Kompetenz
  7. Grundzüge der Sicherheitstechnik

Die IHK stellt danach eine Bescheinigung nach dem in Anlage 1 der BewachV vorgegebenen Muster aus. Bestimmte Berufsabschlüsse – etwa geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit – ersetzen die Unterrichtung nach § 8 BewachV vollständig.

Die Sachkundeprüfung nach §§ 9 bis 12 BewachV gliedert sich in einen mündlichen Teil – rund 15 Minuten pro Prüfling, bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig – und einen schriftlichen Teil und deckt dieselben sieben Sachgebiete ab. Bewertet wird nur mit "bestanden" oder "nicht bestanden"; beide Teile müssen jeweils mindestens ausreichend sein. Eine nicht bestandene Prüfung darf wiederholt werden.

Haftpflichtversicherung: Diese Mindestsummen schreibt die BewachV vor

§ 14 BewachV legt für jedes Bewachungsunternehmen verbindliche Mindestversicherungssummen je Schadensereignis fest:

  • 1.000.000 Euro für Personenschäden
  • 250.000 Euro für Sachschäden
  • 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen
  • 12.500 Euro für reine Vermögensschäden

Der Versicherer darf seine Leistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres auf das Doppelte der jeweiligen Mindestsumme begrenzen. Die Versicherungsbestätigung, die Sie bei der Antragstellung vorlegen, darf zu diesem Zeitpunkt laut § 15 BewachV nicht älter als drei Monate sein. Endet der Versicherungsvertrag oder ändert sich der Deckungsumfang zulasten Dritter, muss der Versicherer dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden – unabhängig davon, ob Sie selbst kündigen oder der Vertrag ausläuft.

Dienstanweisung, Ausweis und Kennzeichnungspflicht

Jedes Bewachungsunternehmen braucht laut § 17 BewachV eine schriftliche Dienstanweisung, die der Wachperson vor Dienstantritt gegen Empfangsbescheinigung ausgehändigt wird. Sie muss ausdrücklich klarstellen, dass die Wachperson nicht die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten besitzt, und den Waffeneinsatz nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden erlauben.

Zusätzlich schreibt § 18 BewachV einen Ausweis vor, den jede Wachperson während des Dienstes mitführen muss – mit Name, Anschrift des Betriebs und den Bewacherregisteridentifikationsnummern von Wachperson und Unternehmen. Für bestimmte sichtbare Tätigkeiten – etwa im öffentlichen Verkehrsraum, als Kaufhausdetektiv, Türsteher mit Hausrecht oder in Flüchtlingsunterkünften – kommt die Pflicht hinzu, sichtbar ein Namensschild oder eine Kennnummer zu tragen. Dienstkleidung muss sich nach § 19 BewachV klar von Uniformen der Polizei oder Bundeswehr unterscheiden.

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten: Was Sie wie lange dokumentieren müssen

§ 21 BewachV verpflichtet jedes Bewachungsunternehmen zur laufenden, unverzüglichen und deutschsprachigen Dokumentation seiner Geschäftstätigkeit – konkret zu jedem Bewachungsvertrag, jeder Wachperson und jeder waffenrelevanten Übergabe.

Aufzuzeichnen sind unter anderem:

  • Auftraggeber, Auftragsinhalt und Vertragsdatum jedes Bewachungsvertrags
  • Einstellungs- und Austrittsdatum jeder Wachperson sowie deren Qualifikationsdaten
  • Die Belehrung jeder Wachperson über Ausweis- und Kennzeichnungspflicht
  • Überlassung und Rückgabe von Schusswaffen und Munition

Aufzubewahren sind zusätzlich Belege wie der Versicherungsvertrag, die Dienstanweisung samt Empfangsbescheinigung, die Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit sowie jede Anzeige über einen Waffengebrauch. Die Aufbewahrungsfrist endet grundsätzlich zum Schluss des dritten auf die Entstehung folgenden Kalenderjahres; für Verträge und Versicherungsunterlagen läuft sie drei Jahre nach Vertragsende, für Personalunterlagen drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

Wichtig für die Einordnung: § 21 BewachV verlangt explizit keine lückenlose Protokollierung einzelner Kontrollgänge oder Streifen – das ist keine gesetzliche BewachV-Pflicht, sondern in aller Regel eine vertragliche Anforderung des Auftraggebers. In der Praxis erwarten Kunden aber genau dieses Nachweisniveau auch für die tatsächlich erbrachte Bewachungsleistung, nicht nur für Verträge und Personalakten.

Bußgelder: Was ein Verstoß gegen die BewachV kostet

§ 22 BewachV listet die Ordnungswidrigkeiten auf, die einen Bußgeldbescheid nach § 144 GewO nach sich ziehen können. Dazu zählen unter anderem die Beschäftigung ungeeigneter Personen entgegen § 16, eine fehlende oder unvollständige Dienstanweisung, ein nicht ausgestellter oder nicht mitgeführter Ausweis, eine nicht sichergestellte Waffenrückgabe sowie unvollständige oder zu kurz aufbewahrte Aufzeichnungen nach § 21. Die konkrete Bußgeldhöhe setzt die zuständige Behörde im Einzelfall innerhalb des Rahmens von § 144 GewO fest.

Die Alte-Hasen-Regelung: Bestandsschutz nach § 23 BewachV

Wer schon lange im Gewerbe tätig ist, muss nicht zwingend nachträglich eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nachholen – dafür sorgt die Übergangsvorschrift in § 23 BewachV, im Branchenjargon Alte-Hasen-Regelung genannt. Sie kennt zwei Stichtage:

  • § 23 Absatz 1: Wer am 31. März 1996 bereits in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt war, ist von der Unterrichtungspflicht befreit.
  • § 23 Absatz 2: Wer am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren ununterbrochen und befugt im Bewachungsgewerbe tätig war, benötigt keine Sachkundeprüfung.

In beiden Fällen bescheinigt der Gewerbetreibende selbst, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig: Diese Befreiung gilt ausschließlich für Wachpersonen – nicht für Gewerbetreibende oder Geschäftsführer, die in jedem Fall die Sachkundeprüfung ablegen müssen. Ob dieser Bestandsschutz auch nach einer möglichen Reform durch das SiGG erhalten bleibt, ist im vorliegenden Entwurf bislang nicht eindeutig geregelt – ein Grund mehr, die Qualifikationen Ihrer Belegschaft schon jetzt sauber zu dokumentieren.

Wie COREDINATE die Nachweispflichten der BewachV im Alltag abbildet

Anzeige, Unterrichtung, Sachkundeprüfung, Versicherung, Dienstanweisung, Ausweis, Aufzeichnungen: Die BewachV verlangt vor allem eines – lückenlose, jederzeit auffindbare Nachweise. In verteilten Papierordnern über mehrere Objekte und Standorte hinweg ist genau das der größte Zeitfresser, sobald eine Behörde, ein Auftraggeber oder eine Versicherung Einsicht verlangt.

In COREDINATE protokolliert das digitale Wachbuch jeden Kontrollpunktscan automatisch mit Zeitstempel – genau die Nachweisqualität, die Auftraggeber über die gesetzlichen BewachV-Pflichten hinaus in der Praxis von Ihnen erwarten. Über die Auswertungen ziehen Sie daraus per Knopfdruck einen PDF-Bericht, der in jeder Kundenrevision oder Behördenprüfung belegt, wer wann an welchem Objekt im Einsatz war.

Zusätzlich hinterlegen Sie zu jeder Wachperson die jeweiligen Qualifikationsnachweise – Unterrichtungsbescheinigung, Sachkundeprüfung oder Alte-Hasen-Bescheinigung nach § 23 BewachV – zentral im System, statt sie in Papierordnern über mehrere Standorte zu verteilen. So finden Sie im Bedarfsfall, etwa bei einer Anzeige, einer Ausschreibung oder einer Versicherungsprüfung, jeden Nachweis in Sekunden statt in Aktenordnern zu suchen.

Häufige Fragen zur Bewachungsverordnung

Wurde die Bewachungsverordnung 2025 oder 2026 geändert?

Nein. Die aktuelle Fassung der BewachV stammt vom 3. Mai 2019 und ist seit dem 1. Juni 2019 in Kraft; die letzte redaktionelle Änderung datiert auf Juni 2019. Laut gesetze-im-internet.de und unabhängigen Änderungsverzeichnissen gab es seitdem keine weitere Novelle. Das geplante Sicherheitsgewerbegesetz, das die BewachV ersetzen soll, liegt weiterhin auf Eis.

Was ist der Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung?

Die Unterrichtung ist eine 40-stündige Schulung ohne Prüfung, die für die meisten Wachtätigkeiten genügt. Die Sachkundeprüfung ist eine IHK-Prüfung mit mündlichem und schriftlichem Teil und Pflicht für gefahrgeneigte Tätigkeiten sowie für alle Gewerbetreibenden und Geschäftsführer, unabhängig von ihrem Einsatzbereich.

Welche Mindestversicherungssumme schreibt die BewachV vor?

§ 14 BewachV verlangt mindestens 1.000.000 Euro Deckung für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für abhandengekommene bewachte Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden, jeweils je Schadensereignis.

Wie lange müssen Bewachungsunternehmen ihre Aufzeichnungen aufbewahren?

Grundsätzlich bis zum Ende des dritten auf ihre Entstehung folgenden Kalenderjahres. Für Bewachungsverträge und Versicherungsunterlagen läuft die Frist drei Jahre nach Vertragsende, für Personalunterlagen drei Jahre nach Ende des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses.

Gilt die Alte-Hasen-Regelung auch für Gewerbetreibende?

Nein. § 23 BewachV befreit ausschließlich Wachpersonen von Unterrichtung oder Sachkundeprüfung, wenn sie die jeweiligen Stichtage 1996 beziehungsweise 2003 erfüllen. Gewerbetreibende und Geschäftsführer benötigen unabhängig von ihrer Berufserfahrung immer die Sachkundeprüfung.

Sie wollen Anzeige-, Qualifikations- und Aufzeichnungspflichten Ihrer BewachV-Dokumentation nicht mehr in Papierordnern suchen müssen? Sprechen Sie mit unserem Vertrieb oder bestellen Sie das 14-Tage-Testset mit echten Geräten.