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Tarifvertrag Sicherheitsgewerbe 2026: Folgen für Arbeitgeber

Geschrieben von Ricarda Schmidt | 12.02.2026 15:03:21

Der Tarifvertrag im Sicherheitsgewerbe 2026 steht. Für Geschäftsführer und Einsatzleiter stellt sich jetzt die Frage: Was bedeuten die neuen Abschlüsse konkret für Kalkulation, Compliance und Personalplanung?

Die Verhandlungen zwischen BDSW und ver.di haben in nahezu allen Bundesländern zu neuen Abschlüssen geführt. Laut BDSW steigen die Stundelöhne im Schnitt um 3,5 bis 3,7 Prozent. Die meisten Verträge laufen bis Ende 2027 und sehen einen zweistufigen Erhöhungspfad vor, die nächste Anpassung kommt also bereits in zwölf Monaten.

Dieser Artikel ordnet ein, was die neuen Tarife für Ihr Unternehmen bedeuten. Die vollständige Tarifübersicht mit allen Entgeltgruppen und Zuschlägen finden Sie auf unserer Referenzseite, inklusive PDF-Download.

 

Was hat sich 2026 geändert?

Die unterste Entgeltgruppe (Objektschutz) liegt jetzt zwischen 14,92 und 15,15 Euro pro Stunde, je nach Bundesland. Am oberen Ende zahlt NRW für Fachkräfte für Schutz und Sicherheit 22,28 Euro. Das ist eine Spreizung von über 7 Euro innerhalb derselben Branche.

Auffällig: Die ostdeutschen Bundesländer haben mit Erhöhungen von bis zu 3,7 Prozent überproportional aufgeholt. Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben komplett neue Tarifverträge abgeschlossen. Der Ost-West-Abstand schrumpft – ist aber noch da. Ein Brandenburger Fachkraft-Stundenlohn von 17,65 Euro steht einem NRW-Satz von 22,28 Euro gegenüber. Das sind 4,63 Euro Differenz für dieselbe Qualifikation.

Für Unternehmen, die in mehreren Bundesländern operieren, bedeutet das: Die Personalkosten müssen pro Standort kalkuliert werden. Ein pauschaler Stundensatz über alle Objekte hinweg funktioniert nicht, weder in bestehenden Verträgen noch bei Ausschreibungen. Wer seinen Dienstplan pro Standort mit den jeweiligen Tarifen hinterlegt, hat die Lohnkosten im Griff.

Nicht alle Bundesländer starten gleichzeitig: NRW und Sachsen gelten ab Februar, Bremen und Hamburg ab März 2026. Alle Entgelte und Inkrafttrittstermine finden Sie in unserer Tarifübersicht.

Was bedeutet Allgemeinverbindlichkeit?

Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt für alle Unternehmen im Geltungsbereich, auch ohne Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband. Im Sicherheitsgewerbe ist das der Punkt, den viele Unternehmer unterschätzen – bis die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vor der Tür steht.

Wenn ein Tarifvertrag die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) erhält, gilt er für jedes Unternehmen im jeweiligen Bundesland, also für jeden Sicherheitsdienst.

Konkret heißt das:

  • Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf mindestens den Tariflohn, auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft
  • Unterschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit, unabhängig davon, ob der Mitarbeiter sich beschwert oder nicht
  • Die FKS prüft aktiv, nicht nur bei Verdacht, sondern auch anlasslos
  • Subunternehmer müssen ebenfalls die Tarife einhalten. Der Auftraggeber haftet mit

Aktuell allgemeinverbindlich sind die Tarifverträge in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. In anderen Bundesländern kann der Status beim zuständigen Landesarbeitsministerium geprüft werden. Weitere AVE-Verfahren laufen.

Für die Praxis bedeutet das: Ihre Zeiterfassung muss lückenlos dokumentieren, wann welcher Mitarbeiter zu welchem Tarif gearbeitet hat. Bei einer FKS-Prüfung müssen Sie das für jeden einzelnen Einsatz nachweisen können, rückwirkend. Ein digitales Wachbuch schafft hier die nötige Nachweissicherheit.

Tariflohn vs. Mindestlohn: Warum der Unterschied in der Kalkulation zählt

Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro. Die unterste Tarifstufe im Sicherheitsgewerbe beginnt bei 14,92 Euro, also gut 7 Prozent darüber. Das klingt nach wenig, aber in der Stundenpreiskalkulation summiert sich das.

  Gesetzlicher Mindestlohn Tariflohn Sicherheit
Höhe 2026 13,90 € ab 14,92 € (unterste Gruppe)
Zuschläge Keine tariflich geregelt Nacht 5–23%, So 10–50%, Ft 50–100%
Geltung Alle Branchen Nur Sicherheitsgewerbe (bei AVE alle)
Prüfinstanz FKS / Zoll FKS / Zoll

Der entscheidende Punkt: Bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen prüft die FKS nicht den Mindestlohn, sondern den Tariflohn als Untergrenze. Dazu kommen die Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, die je nach Bundesland zwischen 5 und 100 Prozent des Grundlohns ausmachen. Die komplette Zuschlagstabelle finden Sie in der Tarifübersicht.

Wer seine Aufträge noch mit dem Mindestlohn kalkuliert, kalkuliert also an der Realität vorbei – und riskiert bei Prüfungen Nachzahlungen. Saubere Auswertungen über geleistete Stunden nach Tageszeit und Wochentag helfen, die tatsächlichen Personalkosten pro Objekt zu ermitteln.

Was die Erhöhung für Ihre Auftragskalkulation bedeutet

3,5 bis 3,7 Prozent Lohnerhöhung klingen überschaubar. Aber Personalkosten machen nach Branchenangaben im Sicherheitsgewerbe 80 bis 85 Prozent des Umsatzes aus. Eine Lohnerhöhung von 3,5 Prozent erhöht die Gesamtkosten also um rund 3 Prozent, bei gleichbleibenden Margen.

Zwei Szenarien, die Sie jetzt prüfen sollten:

  • Verträge mit Lohnanpassungsklausel: Hier läuft die Erhöhung automatisch durch. Stellen Sie sicher, dass die Klausel auch die Zuschläge berücksichtigt, nicht nur den Grundlohn.
  • Verträge ohne Klausel: Informieren Sie Auftraggeber frühzeitig über die Kostensteigerung, etwa über ein Kundenportal mit transparenter Leistungsübersicht. Wer das auf die letzte Minute verschiebt, hat schlechte Verhandlungskarten.

Eine gut gepflegte Dienstplanung mit hinterlegten Standort-Tarifen macht die Kostenauswirkung sofort sichtbar – pro Objekt, pro Schicht, pro Monat.

Ausblick: Was kommt 2027?

Die meisten Tarifverträge laufen bis 31. Dezember 2027. Für das zweite Vertragsjahr sind bereits Erhöhungen vereinbart: Der Ziel-Stundenlohn in der untersten Entgeltgruppe liegt bei rund 15,70 Euro, eine weitere Steigerung von 3,65 bis 3,7 Prozent.

Zwei Bundesländer fallen aus dem Muster: Bayern (Vertrag läuft Ende 2026 aus) und Schleswig-Holstein (läuft ebenfalls Ende 2026 aus). Hier wird 2026 komplett neu verhandelt. Angesichts des branchenweiten Fachkräftemangels ist mit überdurchschnittlichen Abschlüssen zu rechnen.

Für Arbeitgeber heißt das: Die 2027er Erhöhung ist kein Überraschungsmoment, sondern eine planbare Größe. Wer die Einsatzplanung und die Angebotskalkulation jetzt schon auf den Zweistufenplan vorbereitet, vermeidet hektische Nachverhandlungen mit Auftraggebern im Januar 2027.

Häufige Fragen zur Tarifrunde 2026

Was bedeutet Allgemeinverbindlichkeit im Sicherheitsgewerbe?

Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt für alle Unternehmen im Geltungsbereich, unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft. Alle Beschäftigten haben Anspruch auf die Tariflöhne. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten. Im Sicherheitsgewerbe sind aktuell u.a. die Tarifverträge in NRW, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein allgemeinverbindlich.

Warum sind die Tariflöhne in NRW am höchsten?

NRW hat die höchste Dichte an Sicherheitsunternehmen in Deutschland und den stärksten Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag sorgt dafür, dass kein Anbieter über Lohndumping konkurrieren kann. Das treibt das Gesamtniveau nach oben – bis auf 22,28 Euro für Fachkräfte für Schutz und Sicherheit.

Wie wirkt sich die Tariferhöhung auf die Kalkulation aus?

Bei einem Personalkostenanteil von 80–85 Prozent schlägt eine Lohnerhöhung von 3,5 Prozent mit rund 3 Prozent auf die Gesamtkosten durch. Verträge mit Lohnanpassungsklausel geben die Erhöhung automatisch weiter. Ohne Klausel muss mit dem Auftraggeber nachverhandelt werden.

Was ändert sich 2027 bei den Tariflöhnen?

Die meisten 2026er Tarifverträge sehen eine zweite Erhöhungsstufe zum 1. Januar 2027 vor. Der Zielwert in der untersten Entgeltgruppe liegt bei rund 15,70 Euro. Bayern und Schleswig-Holstein verhandeln 2026 komplett neu, da ihre Verträge Ende 2026 auslaufen.

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