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Tarifvertrag Sicherheitsgewerbe 2027: NRW hat abgeschlossen, Bayern und Schleswig-Holstein verhandeln

Sicherheitsmitarbeiter in Uniform mit Deutschlandflagge am Ärmel bedient eine Sicherheits-App auf seinem Smartphone in einer modernen Büro-Lobby.
BDSW Tarifvertrag 2027: NRW steht, Bayern und SH offen
11:21

Aktualisiert: 23. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.

Am 20. Oktober 2026 haben BDSW und ver.di den Tarifvertrag Sicherheitsgewerbe 2027 für Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Die Löhne steigen zum 1. Januar 2027 um 3,5 bis 3,9 Prozent, die unterste Lohngruppe liegt dann bei 15,70 Euro. Damit steht in 14 von 16 Bundesländern fest, welcher Lohn 2027 in der untersten Tarifgruppe gilt. Offen sind noch Bayern und Schleswig-Holstein.

Kurz zusammengefasst: In NRW gilt ab 1. Januar 2027 ein Einstiegslohn von 15,70 Euro, alle Gruppen steigen um 3,5 bis 3,9 Prozent, die Laufzeit beträgt zwölf Monate. Nachtzuschlagssatz und Kilometergeld bleiben unverändert. Bayern verhandelt am 30. Oktober weiter, Schleswig-Holstein beginnt am 10. November.

Tarifvertrag Sicherheitsgewerbe NRW 2027: Was ab 1. Januar gilt

Ab dem 1. Januar 2027 steigen in Nordrhein-Westfalen alle Lohngruppen um 3,5 bis 3,9 Prozent. Die unterste Gruppe im Objekt- und Separatwachdienst steigt von 15,11 auf 15,70 Euro, also um 59 Cent oder 3,9 Prozent. Der Lohntarifvertrag läuft zwölf Monate bis zum 31. Dezember 2027 und gilt laut ver.di für rund 52.000 Beschäftigte, die Werkfeuerwehren eingeschlossen.

PunktRegelung ab 1. Januar 2027
Erhöhung3,5 bis 3,9 % in allen Lohngruppen, die unteren Gruppen überproportional
Unterste Lohngruppe15,70 € pro Stunde (2026: 15,11 €)
Plus pro Monat bei 173 Stundenrund 102 bis knapp 146 € brutto
Laufzeit Lohntarif12 Monate, bis 31.12.2027
Ausbildungsvergütung+45 € im 1., +60 € im 2., +75 € im 3. Ausbildungsjahr, jeweils pro Monat
DiensthundeFutterzulage +1 €, Zulage für die Hundepflege auf 1 € angehoben
Manteltarifvertragverlängert bis 31.12.2027

Laut BDSW gibt es einen Sockelbetrag für die unterste Lohngruppe, von dem aus die Prozente gerechnet werden. 59 Cent mal 173 Stunden ergeben rund 102 Euro im Monat, das untere Ende der ver.di-Angabe. Die unterste Gruppe bekommt also die vollen 3,9 Prozent. Welche Gruppe auf knapp 146 Euro kommt, sagt keine der beiden Mitteilungen, und eine Lohntabelle je Gruppe für 2027 war bis zum 21. Oktober nicht veröffentlicht. Bis sie vorliegt, ist 3,5 Prozent die belastbare Untergrenze für jede höhere Gruppe, auch für die Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die 2026 in NRW einen Tarifstundenlohn von 22,28 Euro hat.

Nachtzuschlag und Kilometergeld: Was 2027 unverändert bleibt

Unverändert bleiben 2027 in NRW die Zuschlagssätze und das Kilometergeld: 10 Prozent Nachtzuschlag zwischen 22 und 6 Uhr, 50 Prozent für Sonntagsarbeit, 100 Prozent an gesetzlichen Feiertagen und 0,27 Euro Kilometergeld. Höhere Nachtzuschläge und mehr Kilometergeld hatte ver.di verlangt. Beides regelt der Manteltarifvertrag, und der war nicht gekündigt.

Der Prozentsatz bleibt, der Betrag in Euro steigt trotzdem. Der Nachtzuschlag bemisst sich am jeweiligen Stundengrundlohn und gilt für Nachtarbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. In der untersten Gruppe sind das ab Januar 1,57 statt 1,51 Euro je Nachtstunde. Den Feiertagszuschlag von 100 Prozent gibt es nach dem Manteltarif auch am 24. und 31. Dezember jeweils ab 14 Uhr. Das Kilometergeld von 0,27 Euro zahlt der Arbeitgeber, wenn Beschäftigte auf seinen Wunsch den privaten Pkw einsetzen: zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Entfernungskilometer, bei Dienstfahrten je gefahrenem Kilometer.

Sicherheitsmitarbeiter auf Nachtschicht an einem Industriegelände

Dass ver.di gerade beim Nachtzuschlag nachlegen will, ist im Ländervergleich nachvollziehbar. Laut BDSW-Übersicht mit Stand 1. April 2026 zahlen Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein 15 Prozent ab 20 Uhr, Bayern 23 Prozent. NRW liegt mit 10 Prozent ab 22 Uhr im unteren Bereich, darunter liegt nur Bremen mit 5 Prozent. ver.di-Verhandlungsführer Karsten Braun hat angekündigt: „Wir werden diese Themen weiterverfolgen.“ Lohn- und Manteltarif laufen beide bis Ende 2027, in der nächsten Runde können Lohn und Zuschläge also gemeinsam auf den Tisch kommen. Unsere Einschätzung: Ein Angebot mit Laufzeit über 2027 hinaus sollte eine Gleitklausel haben, die auch die Zuschläge erfasst.

Allgemeinverbindlichkeit: Ist der Tarifvertrag 2027 schon für alle verbindlich?

In der AVE-Liste des BDSW war am 21. Oktober 2026 keine Bekanntmachung zum neuen NRW-Lohntarif verzeichnet. Eine Allgemeinverbindlicherklärung erstreckt einen Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so § 5 Abs. 4 Tarifvertragsgesetz. Sie setzt einen gemeinsamen Antrag von BDSW und ver.di voraus. Ob er gestellt wird, steht in keiner der beiden Pressemitteilungen.

Eine solche Erklärung muss nach § 5 Abs. 7 öffentlich bekannt gemacht werden. Den Lohntarifvertrag vom 11. Februar 2025 hat das NRW-Arbeitsministerium am 1. Juli 2025 für allgemeinverbindlich erklärt, mit Wirkung vom 1. April 2025, also rückwirkend. Ausgenommen waren unter anderem Geld- und Wertdienste sowie Sicherheitsdienstleistungen nach dem Luftsicherheitsgesetz an Verkehrsflughäfen. Diese Erklärung endet nach § 5 Abs. 5 mit dem Ablauf des Vertrags am 31. Dezember 2026. Daraus folgt unsere Empfehlung für Betriebe ohne Verbandsmitgliedschaft: Planen Sie ab Januar mit 15,70 Euro. Wer erst nach einer Bekanntmachung umstellt, muss die Monate davor nachrechnen, falls die neue Erklärung wieder zurückwirkt.

Tarifvertrag 2027 in den anderen Ländern: Stand 21. Oktober 2026

Für 13 Bundesländer war die unterste Stufe von 15,70 Euro für 2027 schon vereinbart, NRW ist das vierzehnte. Offen sind Bayern und Schleswig-Holstein. In Bayern stehen eine Untergrenze von 15,70 Euro als Gewerkschaftsposition und 1,5 Prozent für die untersten Lohngruppen als Arbeitgeberangebot gegeneinander. Schleswig-Holstein verhandelt am 10. November zum ersten Mal.

LandUnterste Gruppe 20262027Stand
Nordrhein-Westfalen15,11 €15,70 €abgeschlossen am 20.10.2026, Laufzeit bis 31.12.2027
Bayern (Ortsklasse 1)14,92 €offen: ver.di nicht unter 15,70 €, Arbeitgeber +1,5 % für die untersten Gruppen (15,14 €)Termine 30.10. und 12.11.2026
Schleswig-Holstein15,10 €offen, keine Forderung veröffentlichtLohntarif am 22.09.2026 gekündigt, 1. Termin 10.11.2026
Berlin und Brandenburg15,15 €15,70 €gemeinsamer Entgelttarifvertrag, Laufzeit bis 31.12.2027
übrige 11 Länderje nach Tarifgebiet15,70 € (zweite, bereits vereinbarte Stufe)Laufzeit bis 31.12.2027

Der BDSW schreibt, NRW ziehe „mit 13 Bundesländern gleich“, ver.di hatte im Dezember 2025 von Abschlüssen in neun Tarifgebieten berichtet. ver.di zählt Tarifgebiete mit eigenen Verträgen, und Berlin mit Brandenburg sowie Rheinland-Pfalz mit dem Saarland bilden je ein Gebiet. Die neun Gebiete umfassen also elf Länder. Dazu kommen Niedersachsen und Sachsen, wo Tarifverträge mit der Gewerkschaft GÖD gelten, die ebenfalls 15,70 Euro ab 2027 vorsehen.

Für Betriebe in mehreren Ländern bringt der NRW-Abschluss eine Vereinfachung: Die Lohntarifverträge in 14 der 16 Länder laufen nun gemeinsam zum 31. Dezember 2027 aus, was ver.di im Dezember 2025 als Ziel genannt hatte. Was die Runden in Bayern und Schleswig-Holstein für den Abstand zum Mindestlohn bedeuten, steht in unserem Beitrag zur Tarifrunde in Bayern, NRW und Schleswig-Holstein. Alle Entgelte und Zuschläge je Land finden Sie in der Tariflohn-Übersicht für Sicherheitsmitarbeiter.

Was NRW-Betriebe bis zum Jahreswechsel umstellen

Bis zum 1. Januar sollten NRW-Betriebe drei Dinge vorbereiten: ihre Kundenverträge auf eine Preisanpassung prüfen, die Lohnabrechnung auf die neuen Stundenlöhne umstellen und die höheren Ausbildungsvergütungen einplanen. Für die Gespräche mit Auftraggebern bleibt Zeit, denn der Abschluss steht gut zehn Wochen vor dem Inkrafttreten fest.

Bei Verträgen mit Lohngleitklausel lohnt ein Blick darauf, worauf die Klausel verweist. Bezieht sie sich auf den Tariflohn der eingesetzten Gruppe, fehlt bis zur Lohntabelle die genaue Zahl. Als vorläufiges Mindestszenario rechnen Sie mit 3,5 Prozent, für die unterste Gruppe mit den feststehenden 3,9 Prozent, und ersetzen die Werte, sobald die Gruppensätze veröffentlicht sind. Ohne Klausel gehört die Erhöhung jetzt ins Gespräch mit dem Auftraggeber. Wie Sie daraus Ihren Stundensatz für 2027 ableiten, zeigt der Beitrag Stundenverrechnungssatz im Sicherheitsdienst berechnen.

In der Lohnabrechnung ändern sich zum 1. Januar die Stundenlöhne aller Gruppen und mit ihnen der Nachtzuschlag in Euro, die Ausbildungsvergütungen steigen um 45, 60 und 75 Euro im Monat. Der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn schrumpft in NRW trotz Erhöhung leicht: 2026 lag die unterste Gruppe 1,21 Euro über dem Mindestlohn von 13,90 Euro, 2027 sind es 1,10 Euro über 14,60 Euro. Wer Arbeitszeiten mit der Zeiterfassung von COREDINATE dokumentiert, kann die Stunden per CSV-Export für eigene Berechnungen nutzen oder über eine Integration an die Lohnbuchhaltung übergeben.

Häufige Fragen zum Tarifvertrag Sicherheitsgewerbe 2027

Ab wann gilt der neue Tarifvertrag im Sicherheitsgewerbe NRW?

Ab 1. Januar 2027. Alle Lohngruppen steigen um 3,5 bis 3,9 Prozent, die unterste auf 15,70 Euro pro Stunde. Der Lohntarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2027, der Manteltarifvertrag wurde bis zum selben Datum verlängert.

Wie hoch sind die NRW-Löhne 2027 in den höheren Lohngruppen?

Eine Tabelle je Lohngruppe war bis zum 21. Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Fest steht, dass jede Gruppe um mindestens 3,5 Prozent steigt. Dieser Wert taugt bis zur Veröffentlichung als vorläufige Untergrenze für die Kalkulation.

Steigen 2027 die Nachtzuschläge in NRW?

Der Satz bleibt bei 10 Prozent zwischen 22 und 6 Uhr, weil der Manteltarifvertrag nicht gekündigt war. Da sich der Zuschlag am Stundengrundlohn bemisst, steigt der Betrag in Euro mit dem Lohn. ver.di will höhere Nachtzuschläge weiterverfolgen.

Ist der neue NRW-Tarif allgemeinverbindlich?

In der AVE-Liste des BDSW war am 21. Oktober 2026 keine Bekanntmachung dazu verzeichnet. Eine Allgemeinverbindlicherklärung würde ihn im Geltungsbereich auch auf nicht tarifgebundene Betriebe erstrecken. Sie setzt einen gemeinsamen Antrag der Tarifparteien voraus, den die Pressemitteilungen nicht erwähnen. Den Vorgänger hat NRW im Juli 2025 mit Wirkung zum 1. April 2025 für allgemeinverbindlich erklärt.

Was gilt 2027 in Bayern und Schleswig-Holstein?

Dort gibt es noch keinen Abschluss. Bayern verhandelt am 30. Oktober und 12. November. ver.di will nicht unter 15,70 Euro abschließen, die Arbeitgeber bieten für die untersten Lohngruppen 1,5 Prozent. Schleswig-Holstein startet am 10. November.

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