Tarifrunde Sicherheitsgewerbe 2026: Bayern, NRW, SH

Einsatzleiter rechnet im Betriebsbüro mit Taschenrechner und Notizblock, ein Jahresplaner hängt an der Wand

Am 7. Oktober 2026 beginnt im Sicherheitsgewerbe eine Tarifrunde, die über das Kalkulationsjahr 2027 in drei Bundesländern entscheidet. Der BDSW verhandelt mit ver.di in den Landesgruppen Bayern, Nordrhein-Westfalen (NRW) und Schleswig-Holstein. In den übrigen 13 Bundesländern läuft der Landeslohntarifvertrag bis Ende 2027, dort ist der Lohn für 2027 vertraglich geregelt. In diesen drei Ländern ist er offen.

Wer in einem dieser Länder Objekte betreut und gerade Jahresverträge für 2027 kalkuliert, rechnet gegen eine Zahl, die noch niemand kennt. Die drei Landeslohntarifverträge enden am 31. Dezember 2026. Am Tag darauf steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro. Zwischen beiden Terminen liegt kein einziger Tag Puffer.

Kurz zusammengefasst: BDSW und ver.di verhandeln die Löhne im Sicherheitsgewerbe neu, in Bayern ab dem 7. Oktober 2026, in NRW ab dem 8. Oktober, in Schleswig-Holstein ohne veröffentlichten Termin. Alle drei Landesverträge enden am 31. Dezember 2026, einen Tag bevor der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro steigt.

Welche Bundesländer im Sicherheitsgewerbe verhandeln

Bayern, NRW und Schleswig-Holstein verhandeln, weil ihre Landeslohntarifverträge als einzige zum 31. Dezember 2026 kündbar waren. Die Gewerkschaft hat sie gekündigt, damit stehen die Löhne dort ab 2027 zur Verhandlung. Die unterste Entgeltgruppe im Objekt- und Separatwachdienst liegt derzeit zwischen 14,92 und 15,11 Euro, der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn 2027 zwischen 32 und 51 Cent.

Bundesland Unterste Entgeltgruppe gültig seit Vertrag endet Abstand zu 14,60 € ab 01.01.2027
Bayern 14,92 € 01.01.2026 31.12.2026 +0,32 € (2,2 %)
Nordrhein-Westfalen 15,11 € 01.02.2026 31.12.2026 +0,51 € (3,5 %)
Schleswig-Holstein 15,10 € 01.09.2025 31.12.2026 +0,50 € (3,4 %)

Die Werte gelten für den Objekt- und Separatwachdienst, in Bayern für die Ortsklasse 1. Für die Ortsklasse S, also München-Stadt und die umliegenden Landkreise im S-Bahn-Bereich, liegt derselbe Wert bei 15,44 Euro. Die vollständigen Entgeltgruppen und Zuschläge aller 16 Bundesländer finden Sie in unserer Tariflohnübersicht für Sicherheitsmitarbeiter.

NRW wird in dieser Aufzählung häufig übersehen. Der Grund ist ein Datum. Die zweite Erhöhungsstufe kam dort erst zum 1. Februar 2026, und dieser Stufentermin wird gelegentlich für das Vertragsende gehalten. Der Vertrag selbst läuft ab 1. April 2025 und ist erstmals zum 31. Dezember 2026 kündbar, seine Lohntabellen enden mit der Spalte 1. Februar bis 31. Dezember 2026, und die BDSW-Übersicht der Ländertarifverträge führt ihn als gekündigt. Wer für NRW mit einem Vertragsende Ende 2027 plant, plant ein Jahr zu weit.

Die Verhandlungstermine für Bayern und NRW

Der BDSW nennt sechs Termine in zwei getrennten Verhandlungsreihen und weist sie auf seiner Tarifrunden-Seite jeweils einem Bundesland zu. Bayern verhandelt zuerst, am 7. Oktober 2026, NRW einen Tag später am 8. Oktober.

Einsatzleiter setzt im Betriebsbüro einen Magneten auf die Plantafel, Diensthandy im Gürtelholster, Warnweste am Haken
Bayern ist Mitte November durchterminiert, NRW erst Anfang Dezember: Wer in beiden Ländern Objekte betreut, bekommt die Zahlen nacheinander.
  • Bayern, Kündigung durch die Gewerkschaft am 23. Juli 2026: 7. Oktober (Mittwoch), 30. Oktober (Freitag) und 12. November 2026 (Donnerstag)
  • Nordrhein-Westfalen, Kündigung am 10. Juni 2026: 8. Oktober, 19. November und 3. Dezember 2026, jeweils ein Donnerstag
  • Schleswig-Holstein: kein Termin veröffentlicht. Der Verband nennt für das Land weder ein Kündigungsdatum noch eine Verhandlungsrunde und verweist stattdessen auf Gewerkschaftsforderungen zum TV KTA.

Bayern ist damit bereits Mitte November durchterminiert, NRW erst Anfang Dezember. Ein bayerisches Ergebnis kann Sie also gut drei Wochen früher erreichen, und wer in beiden Ländern Objekte betreut, bekommt die Zahlen nacheinander statt gemeinsam. Eine belastbare Lohnzahl für 2027 haben Sie bis zum jeweiligen Abschluss in keinem der drei Länder.

Der Mindestlohn zieht ab Januar einen Boden unter die Verhandlung

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung. Nach § 3 MiLoG sind Vereinbarungen unwirksam, soweit sie den Mindestlohn unterschreiten. Ein Tarifabschluss unterhalb von 14,60 Euro entfaltet für die betroffenen Gruppen also keine Wirkung, der Betrieb zahlt trotzdem 14,60 Euro.

Diese 70 Cent verschieben die Ausgangslage der Runde. Der Vorsprung der untersten bayerischen Entgeltgruppe vor dem gesetzlichen Minimum schrumpft am 1. Januar auf 32 Cent, in Schleswig-Holstein und NRW fällt er ähnlich zusammen. Verhandelt wird damit nicht mehr über einen Aufschlag auf den Tariflohn, sondern über den Sicherheitsabstand zu einer staatlich gesetzten Untergrenze.

Der BDSW argumentiert, dass dieser schrumpfende Abstand den Anreiz zur Qualifizierung untergräbt. Das zeigt die bayerische Lohntabelle. Zwischen der Lohngruppe 2a mit 14,92 Euro und der Werkschutz-Lohngruppe 3a Stufe II mit 15,04 Euro liegen zwölf Cent, obwohl letztere einen Lehrgang voraussetzt. Für einen Betrieb, der Werkschutzkräfte ausbildet und halten will, ist das ein reales Problem, unabhängig davon, wie die Runde ausgeht.

Die Forderung der Gewerkschaft ist nicht beziffert

Für das Sicherheitsgewerbe ist keine bezifferte Forderung veröffentlicht. Der BDSW führt auf seiner Tarifrunde-Seite die Überschrift „Forderungen der Gewerkschaft“ ohne Inhalt, und auch ver.di nennt für die Wach- und Sicherheitsbranche keinen Prozentsatz. So kurz vor dem ersten Termin ist das ungewöhnlich, aber es ist der Sachstand.

Drei Zahlen kursieren trotzdem, alle drei lauten auf sieben Prozent, und keine davon ist eine Forderung für das Sicherheitsgewerbe. Die erste stammt aus der Handelstarifrunde 2026, in der ver.di im Frühjahr sieben Prozent für den Einzel- und Versandhandel verlangte, in Nordrhein-Westfalen zusammen mit einem Mindeststundenlohn von 14,90 Euro. Das ist eine andere Branche mit eigenen Tarifgebieten, und der dort geforderte Mindestwert liegt unter dem, was der nordrhein-westfälische Sicherheitstarif mit 15,11 Euro heute zahlt. Die zweite Zahl kommt aus der bayerischen Sicherheitsrunde 2024/2025 und war dort ein Arbeitgeberangebot über 24 Monate Laufzeit, das ver.di im Dezember 2024 ablehnte. Die dritte ist überhaupt keine Forderung, sondern der eben beschriebene Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn, gerechnet auf den heutigen Stand von 13,90 Euro. Für Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist bis heute keine Zahl veröffentlicht.

Was Sie in Angebote mit Laufzeit über den Jahreswechsel einpreisen

Für Angebote über den Jahreswechsel hinaus steht der Sockel von 14,60 Euro ab Januar fest, der tarifliche Aufschlag darauf nicht. Damit entscheidet die Vertragsgestaltung, wer dieses Risiko trägt.

Schichtübergabe im Morgengrauen am Werkstor, über die Schulter der Tagschicht: Der Schlüsselbund wechselt die Hand
Was die Nachtschicht kostet, steht erst am Morgen fest: Die Zuschläge steigen mit dem Grundlohn automatisch mit.

In den 13 gebundenen Bundesländern läuft der Landeslohntarifvertrag bis Ende 2027. Den dort für 2027 vereinbarten Lohn lesen Sie im Vertragstext nach und schreiben ihn als konkreten Betrag in eine Preisanpassungsklausel. Die unterste Gruppe steigt dort zum 1. Januar 2027 auf rund 15,70 Euro. Die Einordnung dazu haben wir im Beitrag Tarifvertrag Sicherheitsgewerbe 2026 beschrieben. In Bayern, NRW und Schleswig-Holstein geht das nicht. Eine Klausel mit fester Zahl bindet Sie hier an einen Wert, den Sie im Oktober raten müssten. Eine Klausel, die auf den jeweils gültigen Landeslohntarifvertrag verweist, gibt die spätere Erhöhung dagegen weiter, ohne dass Sie nachverhandeln.

Vergessen Sie dabei die Zuschläge nicht. Sie steigen mit dem Grundlohn automatisch mit, und in Schleswig-Holstein ist der Satz selbst gestiegen. Dort kletterte der Nachtzuschlag zum 1. Januar 2026 von 10 auf 15 Prozent. Objekte mit hohem Nachtanteil reagieren auf eine Tariferhöhung deshalb stärker, als der reine Grundlohnvergleich vermuten lässt.

Wie stark, zeigen nur die tatsächlich geleisteten Stunden, nicht der Dienstplan. Eine digitale Zeiterfassung hält fest, wann welcher Mitarbeiter auf welchem Objekt gearbeitet hat, und die Auswertungen geben diese Stunden nach Objekt, Tageszeit und Wochentag aus.

Die Zeit dafür reicht je nach Land bis Mitte November oder Anfang Dezember. Zwei Dinge sollten Sie vorher wissen: welche Ihrer Verträge in den drei Ländern über den Jahreswechsel hinausreichen, und wie hoch der Nachtanteil auf diesen Objekten wirklich ist. Wer beides kennt, kann am Tag des Abschlusses rechnen, statt im Januar nachzuverhandeln.

Häufige Fragen zur Tarifrunde im Sicherheitsgewerbe 2026

Welche Bundesländer verhandeln 2026 einen neuen Tarifvertrag im Sicherheitsgewerbe?

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Ihre Landeslohntarifverträge laufen als einzige zum 31. Dezember 2026 aus, die Gewerkschaft hat sie gekündigt. In den übrigen 13 Bundesländern läuft der Vertrag bis Ende 2027, dort ist der Lohn für 2027 bereits vertraglich geregelt.

Wann sind die Verhandlungstermine der Tarifrunde im Sicherheitsgewerbe 2026?

Der BDSW nennt sechs Termine und ordnet sie zwei Bundesländern zu. Bayern verhandelt am Mittwoch, 7. Oktober 2026, am Freitag, 30. Oktober 2026 und am Donnerstag, 12. November 2026. Nordrhein-Westfalen verhandelt am Donnerstag, 8. Oktober 2026, am Donnerstag, 19. November 2026 und am Donnerstag, 3. Dezember 2026. Für Schleswig-Holstein hat der Verband bisher keinen Termin veröffentlicht.

Wie hoch ist die Forderung von ver.di in der Tarifrunde Sicherheitsgewerbe 2026?

Eine bezifferte Forderung liegt öffentlich nicht vor. Der BDSW führt auf seiner Tarifrunde-Seite die Überschrift „Forderungen der Gewerkschaft“ ohne Inhalt, und ver.di hat für Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein keine Zahl veröffentlicht. Prozentzahlen, die im Netz kursieren, stammen aus anderen Branchen oder aus der Tarifrunde 2024/2025.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2027?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, mit der das Bundeskabinett den Beschluss der Mindestlohnkommission umgesetzt hat. Nach § 3 MiLoG sind Vereinbarungen unwirksam, soweit sie diesen Betrag unterschreiten.

Was muss ich für Aufträge mit Laufzeit über den 31. Dezember 2026 hinaus einpreisen?

Mindestens 14,60 Euro Grundlohn ab dem 1. Januar 2027, dazu die Zuschläge auf den erhöhten Grundlohn und den Aufschlag, den die Tarifrunde erst noch festlegt. In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein steht dieser Aufschlag im Herbst 2026 noch nicht fest. Preisanpassungsklauseln sollten deshalb auf den jeweils gültigen Tariflohn verweisen und nicht auf einen festen Betrag.

Die aktuellen Entgelte und Zuschläge aller Bundesländer pflegen wir laufend in der Tariflohnübersicht für Sicherheitsmitarbeiter. Sobald ein Abschluss vorliegt, finden Sie die neuen Werte dort zuerst.


Wie stark der nächste Abschluss Ihre Objekte trifft, hängt am Nachtanteil, und der steht in den Auswertungen. Bestellen Sie das 14-Tage-Testset und messen Sie ihn, bevor das Ergebnis auf dem Tisch liegt.