GPS im Sicherheitsdienst legal nutzen
Nutzung von GPS im Sicherheitsdienst
In unserer Zeit ist Datenschutz ein nicht zu ignorierendes Thema. Deshalb fragen sich viele, ob die Verwendung von GPS im Sicherheitsdienst erlaubt ist. Oder konkreter, ob bzw. in welchem Rahmen Beschäftigte informiert werden müssen. Denn das Global Positioning System, kurz GPS, kann Positionen bis auf wenige Meter genau bestimmen und das von allen Objekten, die mit einem entsprechenden Empfänger ausgestattet sind. Also auch die Position von Smartphones – und demnach von Menschen, die eins dabei haben.
Fakt ist: Die Verwendung von GPS zur Überwachung von Beschäftigten ist nicht erlaubt. Laut Bundesdatenschutzgesetz werden bei der GPS-Ortung Mitarbeiter in ihrem Verhalten überwacht. Dadurch werden sensible Informationen gewonnen, die besonders zu schützen sind. Das ist einer der Gründe, warum eine dauerhafte Überwachung verboten ist.
Jedoch kann die Ortung eines Mitarbeiters durch GPS erlaubt sein. Nämlich, wenn der betroffene Arbeitnehmer dieser Maßnahme ausnahmslos zugestimmt hat oder betriebliche Gründen den Einsatz fordern.
Daraus ergibt sich die Frage:
Wo hört Ortung auf und wo fängt Überwachung an?
Wenn Sie im Sicherheitsdienst ein Online-Wächterkontrollsystem wie COREDINATE verwenden, haben Sie sowieso Kenntnis davon, ob Ihre Angestellten die Arbeit erledigen. Allein durch das Erfassen von NFC-Tags mit dem Smartphone oder durch die Nutzung von Beacons wird die Anwesenheit des jeweiligen Mitarbeiters sichtbar. Angestellte im Sicherheitsdienst sind sich jedoch bewusst, dass sie in dieser Hinsicht kontrolliert werden. Denn Auftraggeber erwarten die Dokumentation von Präsenz und die Erfüllung von Aufgaben. Es ist schlichtweg der Job Ihres Teams, dafür wird es bezahlt. Deshalb nimmt auch niemand Anstoß daran.
Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn eine Standort-Bestimmung der Angestellten außerhalb der Arbeitszeit erfolgt. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern also Diensthandys zur Verfügung, bei denen sich das GPS ausschalten lässt. Beispielsweise während der Pausenzeiten oder nach Feierabend, denn wo sich Ihre Beschäftigten privat aufhalten, geht Sie nichts an. Darüber hinaus haben Sie als Vorgesetzter generell die Möglichkeit, die Ortungsfunktion nur für bestimmte Einsätze Ihres Sicherheitsdienstes zu nutzen.
Wo GPS im Sicherheitsdienst sinnvoll ist
Beim Veranstaltungsschutz sind generell viele Sicherheitsdienst-Mitarbeiter im Einsatz. Nicht nur bei Sportevents oder Konzerten sorgt Security-Personal für die Sicherheit von Besuchern. Auch Kundgebungen und Demonstrationen müssen großflächig überwacht werden. Der Einsatzleiter muss sein Team koordinieren und sollte demnach wissen, wo sich jeder einzelne Mitarbeiter befindet, falls es an einer Stelle zu einem Zwischenfall kommt und Verstärkung benötigt wird. Für die schnelle und genaue Ortung gibt es keine exaktere Funktion als GPS.
Ein nicht zu unterschätzender Einsatz von GPS im Sicherheitsdienst ist der Alleinarbeiterschutz. Durch die genaue Ortung kann ein Verletzter oder Hilfesuchender schnell lokalisiert und unterstützt werden. Diese Art von Bewachung zum Schutz von Mitarbeitern hat sich nicht nur im Sicherheitsdienst bei der Objektüberwachung, sondern auch in Branchen wie Pflege, Wartung und Instandhaltung bewährt.
Zustimmung erwünscht
Es gibt also Ausnahmen und Gründe, GPS für Ihren Sicherheitsdienst zu verwenden. Nicht wegen der Überwachung, sondern zur Ortung. Wenn die Beschäftigten Bescheid wissen und zugestimmt haben, ist alles in Ordnung.
Um rechtlich abgesichert zu sein, weisen Sie bei der Einstellung neuer Mitarbeiter bereits während des Gesprächs und im Arbeitsvertrag auf die Nutzung hin. Und lassen Sie alle Angestellten eine Einwilligung unterzeichnen, in der sie der Ortungsmöglichkeit zustimmen.
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