DIN 77200: Anforderungen und Zertifizierung im Überblick
DIN 77200 regelt die Mindestanforderungen an Sicherungsdienstleister in Deutschland. Drei Teile, Zertifizierung in bis zu 12 Monaten, gültig 3 Jahre mit jährlichen Überwachungsaudits. Die Norm ist freiwillig, in öffentlichen Ausschreibungen aber faktisch Pflicht. Verlangbar rechtlich nur mit Zusatz „oder gleichwertig".
Anbieter ohne Zertifikat stehen unter Nachweislast für die Gleichwertigkeit ihrer Prozesse. Was die Norm konkret verlangt, wie der Zertifizierungsablauf aussieht, was die Zertifizierung kostet und worauf Auftraggeber bei der Anbieterprüfung achten sollten, klärt dieser Artikel im Detail.
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Was DIN 77200 regelt: Struktur der dreiteiligen Norm
DIN 77200 besteht seit 2017 aus drei eigenständigen Teilen. Teil 1 enthält die Grundanforderungen, die jeder zertifizierte Sicherungsdienstleister erfüllen muss. Teil 2 ergänzt Spezialanforderungen für vier besonders sicherheitsrelevante Bereiche. Teil 3 beschreibt das Prüfverfahren, nach dem akkreditierte Zertifizierer die Konformität feststellen. Die Aufteilung ersetzt die frühere Einzelnorm DIN 77200:2008.
| Normteil | Ausgabe | Inhalt |
|---|---|---|
| DIN 77200-1 | 2022-10 | Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister: Organisation, Personalqualifikation, Dienstanweisungen, Dokumentation, Schlüsselverwaltung, Kontrollsysteme. |
| DIN 77200-2 | 2020-07 | Erweiterte Anforderungen für besondere Leistungsbereiche: Veranstaltungen mit erhöhter Sicherheitsrelevanz, öffentlicher Personenverkehr, sicherheitsrelevante Objekte, Flüchtlings- und Asylunterkünfte. |
| DIN 77200-3 | 2020-07 | Zertifizierungsverfahren zur Konformitätsbewertung von Sicherungsdienstleistungen nach Teil 1 und Teil 2. Richtet sich an Zertifizierungsstellen. |
Welche Teile für ein Unternehmen relevant sind, hängt vom Leistungsportfolio ab. Ein Anbieter, der ausschließlich stationären Objektschutz, Empfang oder Revierdienst anbietet, braucht Teil 1. Wer Bundesbehörden, Energieversorger oder ÖPV-Betriebe bedient, muss Teil 2 für die jeweils einschlägigen Bereiche zusätzlich erfüllen. Teil 3 ist für den Dienstleister selbst nur Referenz, das Prüfverfahren wendet die Zertifizierungsstelle an.
Die rechtliche Einordnung ist eindeutig: DIN-Normen sind privatrechtliche, freiwillige technische Regeln. DIN 77200 ist kein Gesetz. Bindungswirkung entsteht erst durch Verträge oder Vergabeunterlagen. Nach § 33 Vergabeverordnung müssen Zertifikate in öffentlichen Ausschreibungen von einer durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Stelle stammen. Pauschale Forderungen wie „DIN 77200 zwingend" sind vergaberechtlich problematisch. Roland Hasenjürgen hat 2019 in einem Fachbeitrag für PROTECTOR herausgearbeitet, dass öffentliche Auftraggeber die Klausel „DIN 77200 oder gleichwertig" verwenden müssen, um europäisches Vergaberecht einzuhalten. In der Praxis verlangen Vergabestellen das Zertifikat trotzdem, und wer ohne antritt, steht unter Nachweislast.
Zur Begriffsabgrenzung: Teil 1 und Teil 3 sprechen von Sicherungsdienstleistungen, Teil 2 von Sicherheitsdienstleistungen. Kein Druckfehler, im Normenausschuss bewusst gesetzt. In Ausschreibungsunterlagen werden die Begriffe trotzdem häufig synonym verwendet.
Die inhaltlichen Anforderungen von Teil 1
Teil 1 ist das operative Herzstück. Die Norm beschreibt in Kapitel 4 konkrete Mindestanforderungen an Organisation, Personal, Prozesse und Dokumentation. Das Audit prüft genau diese Punkte. Die folgenden Abschnitte geben die zentralen Anforderungen wieder, unterteilt nach den Prüfbereichen, die in der Praxis die meisten Mängel produzieren.
Organisation und Unternehmensstruktur
Jeder zertifizierte Betrieb braucht ein dokumentiertes Organigramm, Stellenbeschreibungen und einen Eintrag ins Handels- oder Genossenschaftsregister. Bei mehreren Niederlassungen muss eine Hauptstelle festgelegt sein, die für die Normeinhaltung verantwortlich zeichnet. Die Einsatzleitung gehört strukturell eindeutig zugeordnet und ist in eigenständigen, gesicherten Räumen oder einer Notruf- und Serviceleitstelle untergebracht.
Bei Multi-Site-Organisationen ist der häufigste Mangel, dass die Hauptstelle sauber dokumentiert ist, die Niederlassungen aber ein anderes Bild zeigen. Auditoren prüfen das aktiv, weil Teil 3 sie verpflichtet, binnen drei Jahren alle Standorte zu besuchen.
Personalqualifikation
Der Block zur Personalqualifikation ist der umfangreichste der Norm. Teil 1 verlangt für jeden Sicherheitsmitarbeiter einen Wohnsitz in der EU oder EFTA, Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift angemessen zur jeweiligen Leistung sowie ein polizeiliches Führungszeugnis. Alle Mitarbeitenden brauchen die Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung (40 Stunden). Ab einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten ist zusätzlich die Sachkundeprüfung nachzuweisen, spätestens zum Ablauf des sechsten Monats.
Härter als die Einzelanforderungen ist die Mindestquote qualifizierter Kräfte pro zertifizierter Dienstleistung, geregelt in DIN 77200-3 Anhang A:
| Sicherungsdienstleistung | Erstzertifizierung | Folgezertifizierung |
|---|---|---|
| Alarmdienst | 35 % | 60 % |
| Kontrolldienst (stationär) | 35 % | 60 % |
| Empfangsdienst | 35 % | 60 % |
| Kontrolldienst (mobil) | 35 % | 60 % |
| Revierdienst | 35 % | 60 % |
| Interventionsdienst | 35 % | 60 % |
| Veranstaltungssicherungsdienst | 20 % | 40 % |
Gerundet wird auf die nächsthöhere ganze Zahl. Die Quote bezieht sich auf qualifizierte Kräfte pro beantragter Dienstleistung, nicht auf den Gesamtbetrieb. Ein Betrieb mit 100 Kräften im Revierdienst braucht bei Erstzertifizierung mindestens 35 mit Sachkunde, bei Folgezertifizierung drei Jahre später 60. Die Sprungstufe zwischen Erst- und Folgezertifizierung ist der operative Haupthebel der Norm: Wer sich zertifiziert, verpflichtet sich zu einer Personalentwicklung.
Führungskräfte brauchen zusätzlich einen Qualifikationsnachweis, mindestens die geprüfte Werkschutzfachkraft (IHK) oder einen vergleichbaren Abschluss. In der 2022-Version sind die zulässigen Abschlüsse erweitert worden, etwa um den Meister für Schutz und Sicherheit. Führungspersonal, das zum Stichtag 13. Oktober 2020 bereits drei Jahre nachweislich in Führungsfunktion tätig war, ist von der Nachweispflicht befreit.
Dienstanweisungen
Dienstanweisungen müssen objektbezogen und aufgabenspezifisch sein. Die Norm verlangt Inhalte zu Kräfteeinsatz, Arbeitsinhalt, Zeitdauer, Notfallverfahren, Kommunikationsrichtlinien, Ausrüstung, Meldewesen sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz. Mindestens alle 12 Monate ist eine Aktualitätsprüfung verpflichtend. Die Dienstanweisung muss am Leistungsort jederzeit verfügbar sein, sowohl in Vorbereitung auf den Dienst als auch während des Einsatzes.
Das ist einer der häufigsten Audit-Mängel: Die Dienstanweisung liegt zentral im Büro des Einsatzleiters, aber nicht am Objekt. Oder sie ist in einer alten Version am Objekt und in einer aktualisierten im Büro. Beides führt zur Abweichung.
Dokumentation und Nachweisführung
Die Nachweisführung ist eine Kernanforderung der Norm. Der Dienstleister muss über alle Prozesse, die für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Aufgaben relevant sind, Aufzeichnungen führen, sammeln, prüfen, an den Auftraggeber übermitteln und archivieren. Strafbewehrte Tatbestände sind unmittelbar und lückenlos zu dokumentieren. Zum Nachweis realisierter Leistungen muss der Dienstleister Kontrollsysteme vorhalten und dem Auftraggeber zur turnusmäßigen Auswertung anbieten.
Die Sonderausgabe DIN 77200:2002 formuliert im Kapitel 4.12.5 eine viel zitierte Anmerkung zu Kontrollsystemen:
„Kontrollsysteme können u. a. sein: Videoaufzeichnungssysteme, elektronisch oder mechanisch gestützte Wächterkontrollsysteme, Computerleitsysteme bzw. andere Einrichtungen mit minutengenauer Erfassung von Daten."
Quelle: DIN 77200:2002, Kap. 4.12.5 (Sonderdruck). Der Wortlaut der aktuellen Fassung DIN 77200-1:2022-10 ist kostenpflichtig und nicht frei verfügbar; die Änderungstabelle der Qualidata zeigt keine substanzielle inhaltliche Änderung an diesem Abschnitt.
Der Normgeber nennt das Wächterkontrollsystem also explizit als zulässiges Beispiel, nicht nur als geduldete Option. Die Anforderung an minutengenaue Erfassung ist für jede nachgelagerte Technologiewahl der faktische Maßstab. Anbieter wie COREDINATE OWKS erfüllen diesen Maßstab durch automatische Server-Zeitstempel bei jedem NFC- oder GPS-Scan, die nach dem Upload nicht mehr verändert werden können.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Teil 1 verweist im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz auf die gesetzlichen Anforderungen. Die zentrale gesetzliche Grundlage ist die DGUV Vorschrift 23 (Wach- und Sicherungsdienste). Sie regelt unter anderem die Überwachung von Sicherungskräften bei besonderen Gefahren und ist die Rechtsgrundlage für Personen-Notsignal-Anlagen im Alleinarbeiterschutz. Ein DIN-77200-zertifizierter Betrieb muss zwingend auch DGUV-23-konform sein. Die Norm fasst die gesetzliche Pflicht nicht an, sondern setzt sie voraus.
Der Zertifizierungsprozess Schritt für Schritt
Die Zertifizierung läuft in neun Schritten ab, von der Antragstellung bis zur Urkundenausstellung. Das gesamte Verfahren muss binnen 12 Monaten nach Vertragsabschluss abgeschlossen sein, sonst wird die Erstzertifizierung erneut fällig. Nach erfolgreicher Zertifizierung gilt das Zertifikat drei Jahre, mit jährlichen Überwachungsaudits.
- Antragstellung durch den Sicherheitsdienstleister bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
- Angebot der Zertifizierungsstelle mit Audit-Aufwand, abhängig von beantragten Dienstleistungen, Mitarbeiterzahl und Anzahl der Niederlassungen.
- Vertragsabschluss.
- Einreichung der Nachweise etwa vier Wochen vor dem Vor-Ort-Audit, per Upload-Portal oder ZIP-Ordner. Teil 3 Anhang B listet über 20 Nachweise, darunter Organigramm, Verfahren für Datenschutz- und Verschwiegenheitsverpflichtungen, Beschwerdemanagement, Qualifikationsübersicht aller Mitarbeiter, Unterrichtungsnachweise nach § 34a GewO, Mindestlohn-Konformität, Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
- Dokumentenprüfung durch den beauftragten Auditor im Vorfeld.
- Vor-Ort-Audit in der Hauptstelle, ausgewählten Niederlassungen und an Leistungsorten. Bei Erstaudit wird pro beantragter Dienstleistung mindestens ein Auftrag am Leistungsort vor Ort geprüft.
- Auditbericht mit Feststellungen und gegebenenfalls Abweichungen.
- Mängelbehebung binnen maximal drei Monaten, inklusive Wirksamkeitsprüfung durch den Auditor.
- Ausstellung des Zertifikats bei positiver Abschlussprüfung.
Der Audit-Zyklus erstreckt sich über drei Jahre:
| Jahr | Audit-Typ | Aufwand (Faktor) |
|---|---|---|
| 0 | Erstzertifizierung | 1,0 (Referenz) |
| 1 | Überwachungsaudit | ca. 0,5 |
| 2 | Überwachungsaudit | ca. 0,5 |
| 3 | Rezertifizierung | ca. 0,75 |
Alle Niederlassungen und alle zertifizierten Dienstleistungen müssen binnen drei Jahren besucht werden. Hauptabweichungen (Nichtkonformitäten) während eines Überwachungsaudits können zur Aussetzung oder zum Entzug des Zertifikats führen. Zertifikatsinhaber sind verpflichtet, alle zertifizierungsrelevanten Dokumente mindestens zehn Jahre über den Ablauf des Zertifikats hinaus aufzubewahren.
Akkreditierte Zertifizierungsstellen in Deutschland
Für DIN 77200 akkreditiert sind mehrere Stellen. Nur Zertifikate einer durch die DAkkS akkreditierten Stelle werden in öffentlichen Ausschreibungen anerkannt. Die Liste ist nicht abschließend:
Nicht-akkreditierte „DIN 77200"-Siegel haben in der Vergabe keine Bindungswirkung.
Was kostet eine DIN 77200-Zertifizierung?
Pauschalpreise gibt es nicht. Die Kosten hängen von der Anzahl beantragter Dienstleistungen, der Mitarbeiterzahl, der Zahl der Niederlassungen und der Komplexität der Organisation ab. Jede Zertifizierungsstelle kalkuliert individuell. Seriöse Angebote liefern erst nach einer Vor-Audit-Einschätzung belastbare Zahlen.
Drei Kostenblöcke fallen an:
- Zertifizierer-Honorare: Audit-Tage für Dokumentenprüfung, Vor-Ort-Audit, Nachprüfung bei Abweichungen, Auditbericht. Bei Überwachungsaudits etwa die Hälfte, bei Rezertifizierung etwa drei Viertel des Erstaufwands.
- Interne Vorbereitungskosten: Aufbau oder Ergänzung des Qualitätsmanagementsystems, Erstellung bzw. Aktualisierung von Dienstanweisungen, Schulungsdokumentation, Konsolidierung von Unterweisungsnachweisen. Bei Unternehmen ohne bestehendes ISO-9001-System ist das der größte Aufwandsblock.
- Externe Beratung: Optionale Begleitung durch spezialisierte Beratungsfirmen. Üblich bei Erstzertifizierung und bei Anbietern ohne interne QM-Ressourcen.
Belegbar ist der Normpreis selbst: Der DIN 77200-2 Normtext kostet über DIN Media 112,80 Euro inklusive Mehrwertsteuer als PDF-Download, bei 36 Seiten Umfang. Teil 1 und Teil 3 haben jeweils eigene Produktseiten und ähnliche Preise.
Mittelständische Betriebe können die Zertifizierungsaufwände teilweise über BAFA-Beratungsförderung abdecken, insbesondere im Rahmen von Programmen zur Unternehmensberatung und Qualifizierung. Konkrete Förderquoten und Obergrenzen variieren, eine aktuelle Prüfung ist Teil der Vorbereitung.
DIN 77200 für Auftraggeber: Was Einkauf und Facility prüfen sollten
Für Auftraggeber ist DIN 77200 ein Filter vor dem inhaltlichen Anbietervergleich. Wer die Zertifizierung fordert, reduziert den Kreis der angebotenen Dienstleister auf solche, die ein dokumentiertes Qualitätssystem und geprüfte Prozesse haben. Der praktische Nutzen liegt dort, wo Auftragsrisiken hoch sind (kritische Infrastruktur, personenbezogene Daten, Hochsicherheitsobjekte) oder wo öffentliche Rechnungshöfe die Vergabe prüfen können.
Die Klausel in der Leistungsbeschreibung muss vergaberechtlich sauber formuliert sein. Eine Forderung „DIN 77200 zwingend" ohne Öffnungsklausel ist europäisch nicht zulässig. Die anerkannte Formulierung lautet sinngemäß „Zertifizierung nach DIN 77200-1 oder gleichwertig". Bei Gleichwertigkeits-Nachweisen muss der Bieter die Konformität seiner Prozesse belegen können, was in der Praxis selten gelingt und meist das Zertifikat als einfachste Lösung stehen lässt.
Beim Anbietervergleich lohnt sich der Blick auf:
- Aktualität des Zertifikats: Drei Jahre Gültigkeit, letztes Überwachungsaudit nicht älter als 12 Monate.
- Geltungsbereich: Das Zertifikat gilt pro Dienstleistung, nicht pauschal. Eine Ausschreibung für Empfangsdienst verlangt einen Anbieter mit Zertifizierung für Empfangsdienst, nicht nur für Revierdienst.
- Subunternehmer-Anteil: Wer die zertifizierte Dienstleistung zu mehr als 50 Prozent über Subunternehmer erbringt, kann selbst nicht zertifiziert werden. Bei auffällig niedrigen Preisen lohnt die Nachfrage nach der Leistungserbringungsstruktur.
- Audit-Historie: Bei Hauptabweichungen im letzten Zyklus wurde das Zertifikat ausgesetzt oder entzogen, Wiederzertifizierung führt zu Unterbrechungen in der Auditkette.
Eine einfache öffentliche Verifikation bietet das BDSW-Register zertifizierter Mitgliedsunternehmen. Es listet die Zertifizierungen der organisierten Anbieter, einschließlich ISO 9001, ISO 27001 und DIN 77200. Kleinere nicht im BDSW organisierte Anbieter verifiziert man am besten durch Abfrage der Zertifikatsnummer bei der Zertifizierungsstelle.
Digitale Nachweisführung als Norm-Compliance-Thema
Die Norm schreibt keine bestimmte Technologie vor. Sie schreibt Ergebnisse vor: lückenlose Dokumentation realisierter Dienstleistungen, minutengenaue Erfassung, turnusmäßige Auswertung für den Auftraggeber, Revisionssicherheit der Aufzeichnungen. Ob das mit Papier-Wachbuch, Excel-Tabelle oder einem digitalen Wächterkontrollsystem umgesetzt wird, ist formal offen.
Im Audit sieht das anders aus. Mehrere praktische Anforderungen sind mit Papier schwer haltbar:
- Revisionssichere Zeitstempel: Die „minutengenaue Erfassung" aus Kap. 4.12.5 verlangt nicht nur eine Uhrzeit, sondern einen manipulationssicheren Nachweis. Eine handschriftlich eingetragene Uhrzeit lässt sich nachträglich ändern. Ein NFC-Scan mit Server-Zeitstempel nicht.
- Lückenlose Vorfalldokumentation: Strafbewehrte Tatbestände müssen unmittelbar und lückenlos erfasst werden. In Papierorganisationen gehen Vorfallberichte verloren, verbleiben beim diensthabenden Mitarbeiter oder werden erst Tage später aus der Schicht eingereicht. Digitale Systeme erzwingen die sofortige Erfassung am Ort des Geschehens.
- Dienstanweisung am Leistungsort: Die Aktualität der Dienstanweisung am Objekt ist in Papierorganisationen regelmäßig Quelle von Abweichungen. Eine aktualisierte Version pusht ein digitales System in Sekunden auf das Endgerät.
- Turnusmäßige Auswertung für den Auftraggeber: Teil 1 verlangt, dass Kontrolldaten dem Auftraggeber zur Auswertung angeboten werden. Bei Papierdokumentation bedeutet das manuelle Aggregation. Bei digitalen Systemen ein Export per Knopfdruck.
- Audit-Vorbereitung: Vier Wochen vor dem Audit sind über 20 Nachweise einzureichen. Unternehmen mit Papier- oder Excel-basierter Dokumentation brauchen dafür regelmäßig Sonderprojekte. Digitale Systeme exportieren den Nachweis zur Mitarbeiter-Qualifikation pro Dienstleistung auf Knopfdruck.
- Personen-Notsignal: Die Anforderung an Telekommunikationsmittel mit selbsttätiger Alarmauslösung (Totmannalarm für einzeln eingesetzte Kräfte) lässt sich mit einem reinen Telefon nicht erfüllen. Ein Diensthandy mit PNA-Funktion und DIN V VDE V0825-11-Konformität schließt die Lücke.
Ein Beispiel für ein Wächterkontrollsystem, das die Nachweisanforderungen nach DIN 77200 operativ umsetzt, ist COREDINATE OWKS. Das System erfasst Kontrollgänge mit NFC- oder GPS-Zeitstempel, dokumentiert Vorfälle mit Fotobeweis und erzeugt Auswertungen für den Auftraggeber direkt aus dem Portal. Ob ein Betrieb die Norm mit COREDINATE oder einer anderen Lösung umsetzt, ist für die Zertifizierung irrelevant. Relevant ist, dass die Ergebnisse die Norm erfüllen.
Die Kernaussage für Entscheider: DIN 77200 ist technologieneutral, aber die operativen Anforderungen erzeugen einen faktischen Vorteil für digitale Nachweisführung. Betriebe, die mit Papier arbeiten, können die Zertifizierung erreichen, investieren aber überproportional viel Aufwand in Dokumentenpflege und Audit-Vorbereitung.
Abgrenzung zu verwandten Normen und Gesetzen
DIN 77200 steht nicht allein. In der Praxis überlagern sich mehrere Regelwerke, die unterschiedliche Bindungswirkung und Zielrichtung haben. Die Abgrenzung ist für die Entscheidung relevant, welche Zertifizierung ein Betrieb überhaupt braucht.
| Regelwerk | Art | Bindungswirkung | Zielgruppe | Kernfokus |
|---|---|---|---|---|
| DIN 77200 | Freiwillige Norm | Vertraglich oder über Vergabe | Sicherheitsdienstleister (Unternehmen) | Branchenspezifisches QM, Personal, Prozesse |
| ISO 9001 | Internationale Norm (freiwillig) | Vertraglich | Alle Branchen | Branchenunabhängiges Qualitätsmanagement |
| § 34a GewO | Gesetz | Gesetzlich zwingend | Einzelpersonen im Bewachungsgewerbe | Unterrichtung, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit |
| DGUV Vorschrift 23 | Unfallverhütungsvorschrift | Gesetzlich zwingend | Wach- und Sicherungsunternehmen | Arbeitsschutz, Alleinarbeit, PNA |
| ISO 18788 | Internationale Norm | Vertraglich | Internationale Sicherheitsdienstleister | Risk Management, Menschenrechte |
ISO 9001 ergänzt DIN 77200, ersetzt sie aber nicht. Unternehmen mit bestehender ISO-9001-Zertifizierung haben das Grundgerüst für ein QM-System bereits gebaut und müssen die branchenspezifischen Anforderungen ergänzen. Viele Zertifizierer bieten kombinierte Audits an.
§ 34a GewO ist keine Alternative zu DIN 77200, sondern die gesetzliche Grundlage auf Individualebene. Jeder Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe braucht die Unterrichtung, bestimmte Tätigkeiten zusätzlich die Sachkundeprüfung. DIN 77200 baut darauf auf und verlangt zusätzlich dokumentierte QM-Prozesse auf Unternehmensebene.
Die DGUV Vorschrift 23 ist gesetzlich zwingend für alle Bewachungsunternehmen in Deutschland und regelt unter anderem den Arbeitsschutz bei Alleinarbeit. Ein DIN-77200-Audit prüft die Einhaltung voraus, ersetzt sie aber nicht. Sicherheitsdienst-Software mit integriertem Personen-Notsignal-Modul deckt den DGUV-V23-Anforderungsteil zur Alleinarbeit ab.
ISO 18788 hat in Deutschland geringe Verbreitung und ist nur für Anbieter mit grenzüberschreitenden Mandaten, in Krisengebieten oder im maritimen Sicherheitsbereich relevant.
Häufige Fragen zur DIN 77200
Ist DIN 77200 gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. DIN-Normen sind freiwillige technische Regeln. Bindungswirkung entsteht erst durch vertragliche Vereinbarung oder durch Nennung in Vergabeunterlagen. In öffentlichen Ausschreibungen wird die Zertifizierung regelmäßig verlangt, muss vergaberechtlich aber mit dem Zusatz „oder gleichwertig" versehen sein, um europäisches Recht einzuhalten.
Welche Teile der Norm braucht ein reiner Objektschutzdienstleister?
Für klassischen Objektschutz, Empfangsdienst, Revierdienst oder Interventionsdienst reicht Teil 1. Teil 2 ist nur relevant bei Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, öffentlichem Personenverkehr, besonders sicherheitsrelevanten Objekten oder Veranstaltungen mit erhöhter Sicherheitsrelevanz. Teil 3 ist für den Dienstleister nur Referenz, angewendet wird er durch die Zertifizierungsstelle.
Wie lange dauert eine DIN 77200-Zertifizierung?
Das gesamte Verfahren muss binnen 12 Monaten nach Vertragsabschluss mit der Zertifizierungsstelle abgeschlossen sein. In der Praxis liegt der Zeitraum zwischen vier und neun Monaten, abhängig vom Vorbereitungsstand. Unternehmen mit bestehender ISO 9001 sind schneller als Betriebe, die ihr QM-System parallel zur Zertifizierung erst aufbauen. Das Zertifikat gilt drei Jahre, mit jährlichem Überwachungsaudit.
Was passiert, wenn das Audit nicht bestanden wird?
Bei Hauptabweichungen (Nichtkonformitäten) setzt die Zertifizierungsstelle eine Frist von maximal drei Monaten zur Mängelbehebung. Der Auditor prüft die Wirksamkeit der Korrekturen, erst danach wird das Zertifikat ausgestellt. Wird die Frist versäumt oder die Wirksamkeit nicht bestätigt, verfällt das laufende Verfahren. Bei Überwachungsaudits nach erteilter Zertifizierung kann eine Hauptabweichung zur Aussetzung oder zum Entzug des Zertifikats führen.
Kann ich DIN 77200 und ISO 9001 kombinieren?
Ja. Mehrere Zertifizierer bieten kombinierte Audits an, die DIN 77200 zusammen mit ISO 9001 und teilweise ISO 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz) prüfen. Der organisatorische Mehraufwand ist geringer als zwei getrennte Audits, die Zertifikate werden trotzdem eigenständig ausgestellt.
Was ist die 50-Prozent-Subunternehmer-Regel?
Wer eine Dienstleistung zu mehr als 50 Prozent über Subunternehmer erbringt, kann selbst nicht für diese Dienstleistung zertifiziert werden. Die Norm verlangt eigene operative Kontrolle über den zertifizierten Leistungsbereich. Bei auffällig niedrigen Angebotspreisen lohnt sich für Auftraggeber die Nachfrage nach der Leistungserbringungsstruktur.
Welche Qualifikationsquoten gelten für Mitarbeitende?
Pro beantragter Dienstleistung müssen bei der Erstzertifizierung mindestens 35 Prozent der eingesetzten Kräfte die geforderte Sachkunde nach § 34a GewO haben, bei der Folgezertifizierung 60 Prozent. Für den Veranstaltungssicherungsdienst gelten niedrigere Quoten (20 Prozent Erst, 40 Prozent Folge). Gerundet wird auf die nächsthöhere ganze Zahl.
Wo bekomme ich den Normtext als PDF?
Offiziell über DIN Media. DIN 77200-2 kostet beispielsweise 112,80 Euro inklusive Mehrwertsteuer als PDF-Download. Teil 1 und Teil 3 haben jeweils eigene Produktseiten mit ähnlichen Preisen. Die ältere Fassung DIN 77200:2002 ist als Sonderdruck über einzelne Herausgeber frei zugänglich, inhaltlich aber überholt.
Eine weiterführende Lektüre zu den operativen Aufgabenfeldern im Werkschutz und zur Anwendung der Norm im stationären Objektschutz bietet der Überblick Werkschutz: Aufgaben, Anforderungen, Zertifizierung.
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