Weihnachtsmarkt-Sicherheit 2026: Kosten, Auflagen, Kälteschutz
Der Frankfurter Weihnachtsmarkt öffnet am 23. November 2026 und rechnet mit rund 2,3 Millionen Besuchern. Für die Bewachung hat der Veranstalter zwei Lose mit einem geschätzten Nettowert von 682.000 Euro ausgeschrieben, die Angebotsfrist lief bis zum 26. Oktober. Je Los sind Mindestzahlen an Kräften mit Sachkundeprüfung und mit Unterrichtung nach § 34a GewO vorgegeben. Für die Weihnachtsmarkt-Sicherheit heißt das: Der Zuschlag hängt daran, dass der Sicherheitsdienst genug Kräfte mit der geforderten Qualifikation an Zufahrten, Gassen und Nachtwachen stellen kann.
Kurz zusammengefasst: Sicherheit machte bei Weihnachtsmärkten der Saison 2025 im Median ein Viertel des Budgets aus. Hessen empfiehlt Zufahrtssperren nach Besucherzahl, Bremen darf Sicherheitskosten nur teilweise auf Schausteller umlegen. Für Dienstleister neu: Die DGUV-Hilfe FBVW-506 nennt Expositions- und Aufwärmzeiten für Arbeit in der Kälte.
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Was sich seit Magdeburg geändert hat
Der Untersuchungsausschuss zu Magdeburg hat im Mai 2026 vor allem einen Kontrollfehler beschrieben: Das Konzept gegen Überfahrtaten war veraltet, Sperren standen falsch oder fehlten, und die Lücke fiel weder Polizei noch Veranstalter noch Stadt auf. Für Sicherheitsdienste heißt das, dass die Umsetzung in der Fläche geprüft und belegt werden muss.
Am 20. Dezember 2024 fuhr ein Täter über den Magdeburger Weihnachtsmarkt, sechs Menschen starben, mehr als 300 wurden verletzt. Schon im Dezember 2024 hatten die Behörden eingeräumt, dass er einen Rettungsweg ohne Poller genutzt hatte. Der Abschlussbericht des Landtags vom 19. Mai 2026 stellt fest, dass der geplante Zufahrtsschutz nach Darstellung der Koalitionsfraktionen dem „Kenntnisstand von 2016“ entsprach. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den Täter am 26. Juni 2026 zu lebenslanger Haft, die Verteidigung hat Revision eingelegt. Für Poller und mobile Sperren am Alten Markt stellt das Land Sachsen-Anhalt rund eine Million Euro bereit.
Welche Regeln für die Weihnachtsmarkt-Saison 2026 neu sind
Neu ist vor allem Hessen. Nach dem neu gefassten Polizeierlass, den das Innenministerium am 28. September 2026 vorgestellt hat, werden technische Sperren ab mehr als 15.000 gleichzeitig Anwesenden grundsätzlich empfohlen. Unter 5.000 Personen ohne hohe Dichte und ohne Gefährdungshinweise geht es in der Regel ohne Zufahrtsschutz, dazwischen berät die Polizei im Einzelfall.
Für Dienstleister zählt ein Abschnitt des begleitenden Leitfadens vom 25. September 2026: Veranstalter sollen die Qualität des Sicherheitsdienstes nach DIN 77200 Teil 2 und nach der Bewachungsverordnung bewerten, weil eine Berufsausbildung für die Tätigkeit nicht vorgeschrieben ist. Wer in Hessen anbietet, legt seine Nachweise also an diesen beiden Maßstäben an. Aus den anderen Ländern und vom Bund war bei unserer Recherche am 14. Oktober keine neue Vorgabe für diese Saison bekannt.
Für den Zeitplan gibt es seit Februar 2026 eine Fachempfehlung der Feuerwehrverbände AGBF und DFV. Sie rät, für die Abstimmung eines Sicherheitskonzepts mindestens acht Wochen einzuplanen und das Konzept spätestens eine Woche vor Beginn abgestimmt zu haben. Die Kommunen setzen eigene Fristen, Leipzig etwa verlangt den Entwurf drei Monate vorher. Für Märkte ab Ende November ist der Vorlauf damit verbraucht, die abschließende Abstimmung kann aber noch laufen. Das ist der Zeitpunkt, an dem Ihre Personalzusagen aus dem Angebot belastbar sein müssen.
Was Weihnachtsmärkte für Sicherheit ausgeben
In der Saison 2025 entfiel im Median ein Viertel des Weihnachtsmarkt-Budgets auf Sicherheit. Das ergab eine Befragung der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd), die KOMMUNAL am 30. September 2026 veröffentlicht hat. Rund 70 Prozent der Veranstalter mussten ihre Märkte aus finanziellen Gründen ändern.
In derselben Befragung nennen 52,1 Prozent die Sicherheitskosten als größte Herausforderung, 31 Prozent haben die Standgebühren erhöht und 74,4 Prozent erwarten, dass es künftig weniger Märkte gibt. Eine frühere bcsd-Umfrage unter 258 Stadtmarketing-Organisationen vom November 2025 bezog sich auf alle Veranstaltungen im öffentlichen Raum: Dort stiegen die Kosten in drei Jahren im Schnitt um 44 Prozent.
Wie unterschiedlich die Kommunen das lösen, zeigen drei Modelle aus der Saison 2025. Heilbronn mietete Poller für rund 250.000 Euro nur für die Marktdauer. Dresden kaufte für 1,85 Millionen Euro über 80 zusätzliche Sperrelemente und sichert seitdem alle städtischen Märkte mit geschlossenem Zufahrtsschutz. Külsheim im Main-Tauber-Kreis baute vier ausgediente Panzersperren um und sparte damit mehr als 30.000 Euro.
Gilt die Versammlungsstättenverordnung für Weihnachtsmärkte?
In der Regel nicht. Die Musterversammlungsstättenverordnung erfasst Versammlungsstätten im Freien nur, wenn sie Szenenflächen und Tribünen haben, die keine Fliegenden Bauten sind, und für mehr als 1.000 Besucher ausgelegt sind. Ein klassischer Markt mit Buden fällt nicht darunter, Bühnen sind meist Fliegende Bauten. Maßgeblich ist die jeweilige Landesverordnung.
Das Sicherheitskonzept wird deshalb im Einzelfall mit Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei abgestimmt. Manche Städte machen es zur Bedingung der Vergabe: Potsdam hat vom künftigen Ausrichter seines Weihnachtsmarkts in der Ausschreibung ein neues Sicherheitskonzept verlangt, Frankfurt schreibt die Mindestqualifikation der Kräfte je Los vor. Wie die Verordnung bei Hallen und festen Spielstätten greift, steht im Beitrag zur Veranstaltungssicherheit 2026 und MVStättVO.
Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas passiert?
Die Zuständigkeit ist politisch umstritten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat 2019 entschieden, dass die Abwehr von Terrorgefahren grundsätzlich Aufgabe des Staates ist. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht vorrangig die Länder in der Pflicht, der Deutsche Städtetag Bund und Länder. Für den einzelnen Markt verweisen Städte auf den Veranstalter.
Das zeigt Overath. Veranstalter ist dort nicht die Stadt, sondern der Stadtmarketingverein OVplus. Nach dessen Absage 2025 erklärte die Stadt: „Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den sicheren Ablauf einer Veranstaltung beim Veranstalter.“ Der damalige bcsd-Bundesvorsitzende Gerold Leppa hielt im November 2025 dagegen: „Veranstalter können einen Beitrag leisten, aber die Sicherheit der Bevölkerung ist staatliche Aufgabe.“ Ihr Auftraggeber kann also ein Verein oder eine Marktgesellschaft sein, die diese Verantwortung trägt. Was Sie ihm liefern können, ist der Beleg, dass die vereinbarten Posten und Streifen tatsächlich besetzt waren.
Absagen und Standgebühren: der Stand im Oktober 2026
Eine Absage eines Weihnachtsmarkts 2026, die ausdrücklich mit Sicherheitskosten begründet wird, haben wir bis zum 14. Oktober 2026 nicht gefunden. Der Druck zeigt sich bei den Gebühren: Das OVG Bremen hat die Umlage von Sicherheitskosten auf Schausteller begrenzt, Bremen erhebt deshalb vorerst die alten Gebühren. Die Referenz für Absagen bleibt Overath 2025.
Dort sagte OVplus den Markt im November 2025 ab. Laut Antenne NRW vom 4. November 2025 wären allein 7.000 Euro für Terrorschutz fällig gewesen, nachdem der Verein in eineinhalb Jahren bereits 17.500 Euro für Absperrungen und Sicherheit ausgegeben hatte. Bürgermeister Michael Eyer erklärte in einer Mitteilung der Stadt, die Stadt habe keine erhöhten Maßnahmen gefordert.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen erklärte am 17. Dezember 2025 die Erhöhung der Jahrmarktgebühren für rechtswidrig (Az. 2 D 107/25). Kosten eines privaten Sicherheits- und Sanitätsdienstes seien bei der Gebühr „nur teilweise berücksichtigungsfähig“, das öffentliche Sicherheitsinteresse verlange einen Gemeinwohlabschlag. Verboten ist die Umlage damit nicht. Nach einem Bericht von Radio Bremen vom 12. Oktober 2026 gelten für Freimarkt und Weihnachtsmarkt vorerst die alten Gebühren, die Stadt will sie nachträglich anpassen. Stuttgart hatte laut Stuttgarter Zeitung vom 5. Dezember 2025 angekündigt, die Gebühr für Glühwein-, Waffel- und Gebäckstände von 412 auf 505,20 Euro pro Quadratmeter für die Marktdauer anzuheben, unter anderem wegen der Kosten für Ordnungsdienst und Sicherheit.
Ihre Auftraggeber stehen damit unter Kostendruck, und jede Position im Angebot muss sich begründen lassen. Wer belegen kann, welche Posten zu welchen Zeiten besetzt waren, verhandelt über Leistung und nicht nur über den Stundensatz.
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Kälteschutz am Weihnachtsmarkt-Posten: was FBVW-506 empfiehlt
Für einen Posten an einer Marktzufahrt empfiehlt der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) bei −5 bis −20 °C und wenig Wind höchstens zwei Stunden ununterbrochen in der Kälte, danach mindestens 25 Minuten Aufwärmzeit. Ab einer schwachen Brise der Windstärke 3 gelten strengere Werte. Die DGUV hat die Empfehlung in der Hilfe FBVW-506 für die Praxis aufbereitet.
Der ASTA hat die Empfehlung im August 2025 zur neuen ASR A5.1 für Arbeitsplätze im Freien beschlossen. Die DGUV-Hilfe trägt den Stand 1. Juni 2026 und wurde Anfang Oktober im DGUV-Magazin „Arbeit & Gesundheit“ vorgestellt. Die Empfehlung hat ausdrücklich keine Vermutungswirkung. Verbindlich ist die Arbeitsstättenverordnung: Arbeitsplätze im Freien müssen gegen Witterung geschützt sein, oder die Beschäftigten erhalten geeignete Schutzausrüstung. Die ASTA-Werte sind der Maßstab, an dem Sie die Gefährdung an jedem einzelnen Posten beurteilen.
Die Stufen richten sich nach Lufttemperatur und Windstärke in Beaufort (Bft). Sie gelten für trockene, an die Witterung angepasste Kleidung und eine angepasste Arbeitsschwere.
| Kältestufe | Lufttemperatur | Wind 1–2 Bft | Wind 3–5 Bft | Wind ab 6 Bft |
|---|---|---|---|---|
| 1 | +5 bis −5 °C | normale Tätigkeit, Wetterschutzkleidung erwägen | wie Stufe 2 | wie Stufe 3 |
| 2 | −5 bis −20 °C | max. 2 Stunden, dann mind. 25 Minuten aufwärmen | wie Stufe 3 | wie Stufe 3 |
| 3 | −20 °C und kälter | max. 1 Stunde, dann mind. 60 Minuten aufwärmen | max. 1 Stunde, dann mind. 60 Minuten | max. 30 Minuten |
Stufe 3 ist für Tätigkeiten unter sehr spezifischen Bedingungen gedacht, etwa Notfallarbeiten, und kein reguläres Schichtmodell. Beaufort 3 entspricht 12 bis 19 km/h, der Wind bewegt dünne Zweige. An einer offenen Platzzufahrt gilt damit schon bei 0 °C und schwacher Brise die Zwei-Stunden-Empfehlung, bei −6 °C und derselben Brise die Ein-Stunden-Empfehlung. Bei durchnässter Kleidung oder ohne Handschutz kann eine weitere Verkürzung nötig werden. Die Temperatur dürfen Sie den Angaben eines Wetterdienstes entnehmen, wenn sie für den Standort des Postens repräsentativ sind.
Aufwärmzeiten kosten Personal: Eine Springerkraft, die nacheinander je 25 Minuten ablöst, deckt nach unserer Rechnung bei Stufe 2 höchstens vier Posten. Wege, die Absprache der Ablösungen und die eigenen Aufwärmzeiten der Springerkraft gehen davon noch ab. Die Aufwärmzeit soll außerdem nicht am Schichtende gesammelt werden. Und die Empfehlung rät von langen Tätigkeiten mit geringer Arbeitsschwere in der Kälte ab, also genau vom stehenden Posten. Sie empfiehlt den Wechsel in wärmere Bereiche, am Markt etwa in den Aufenthaltscontainer. Eine Runde Streife im Freien ersetzt das Aufwärmen nicht.
Beim Material gilt die Rangfolge technisch vor organisatorisch vor persönlich. Ein Unterstand, eine Wärmeplatte oder eine Heizmatte am Posten kommt vor der Kleidung. Der Aufwärmbereich soll trocken, zugluftfrei und ausreichend warm sein und das Trocknen nasser Kleidung erlauben, heiße Getränke gehören dazu. Unter −5 °C sieht die Empfehlung Kälteschutzkleidung mit Schutz für Gesicht, Hände und Füße vor. Die DGUV schreibt in ihrem Magazin, Arbeitgeber sollten ab −5 °C Kälteschutzkleidung als Teil der persönlichen Schutzausrüstung bereitstellen. Wird die Kleidung im Dienst nass, ist mindestens ein zweiter Satz vorgesehen, besser drei. Die Kosten tragen Sie als Arbeitgeber, denn nach § 3 Abs. 3 ArbSchG dürfen Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen nicht den Beschäftigten auferlegt werden.
Ab Stufe 3 soll Alleinarbeit vermieden werden. Wo sie nötig ist, nennt die Empfehlung kürzere Kontrollabstände, ein zeitlich abgestimmtes Meldesystem oder Signalgeber. Die Kälte gehört deshalb in die Gefährdungsbeurteilung für Alleinarbeit und in die Unterweisung vor dem ersten Einsatz.
Personalspitze: Saisonkräfte rechtzeitig im Bewacherregister melden
Eine neue Saisonkraft darf erst auf den Weihnachtsmarkt, wenn sie über das Bewacherregister gemeldet ist und die Behörde das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt hat. Hat sie bereits eine gültige Bewacher-ID, genügen ein vereinfachtes Verfahren und die Bestätigung des Registers. So regelt es § 16 der Bewachungsverordnung, auch für Leiharbeitskräfte.
Die Anmeldung erfolgt „vor der Beschäftigung mit Bewachungsaufgaben“. Wer im November noch Kräfte nachbesetzt, muss die Zeit bis zur Freigabe vor dem ersten Dienst einplanen.
Nach dem BDSW arbeiten in der Veranstaltungs- und Ordnungsdienstsicherheit „weit über 90 Prozent“ der Kräfte in geringfügiger Beschäftigung. Der Verband warnte im Juli 2026 vor der geplanten Minijob-Reform, weil Volksfeste und Weihnachtsmärkte auf diese flexible Struktur angewiesen seien. Wie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge in den Stundensatz eingehen, steht im Beitrag zum Stundenverrechnungssatz im Sicherheitsdienst.
Wie Sie Präsenz auf dem Weihnachtsmarkt belegen
Auf dem Markt belegen Sie Präsenz über GPS-Kontrollpunkte, die sich ohne montierte NFC-Tags an Gassen, Buden und Zufahrten setzen lassen, die jedes Jahr neu stehen. Dazu kommen Zählung an den Eingängen, dokumentierte Vorfälle und ein Alarm für allein stehende Kräfte. In einem Wächterkontrollsystem wie COREDINATE laufen diese Daten in einem Portal zusammen.
GPS-Rundgänge und Geofencing fassen GPS-Kontrollpunkte zu Rundgängen zusammen und prüfen die Präsenz anhand der Position. An Eingängen mit begrenzter Kapazität zeigt der Besucherzähler Ein- und Austritte und die aktuelle Belegung in Echtzeit. Medizinische Notfälle, blockierte Rettungswege oder Streit am Stand dokumentiert die Ereigniserfassung mit Foto und Diktat direkt ins Portal. Für Nachtwachen und allein besetzte Posten erkennt die Arbeitsplatzabsicherung längere Inaktivität, warnt zuerst in der App und löst ohne Reaktion einen Alarm aus, der mit der letzten bekannten Position im Portal erscheint.
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Häufige Fragen zur Weihnachtsmarkt-Sicherheit 2026
Wie lange darf eine Sicherheitskraft bei Frost am Posten stehen?
Die ASTA-Empfehlung, die die DGUV in FBVW-506 aufbereitet hat, nennt Richtwerte nach Temperatur und Wind. Zwei Stunden, danach mindestens 25 Minuten Aufwärmen, gelten bei −5 bis −20 °C mit Windstärke 1 bis 2 und bei +5 bis −5 °C mit Windstärke 3 bis 5. Stufe 3 mit höchstens einer Stunde und danach mindestens 60 Minuten Aufwärmen greift bei −5 bis −20 °C schon ab Windstärke 3, bei +5 bis −5 °C ab Windstärke 6 und bei −20 °C und kälter auch bei wenig Wind. Ab Windstärke 6 sinkt die Grenze in Stufe 3 auf 30 Minuten. Stufe 3 ist nur für sehr spezifische Fälle wie Notfallarbeiten gedacht.
Wer bezahlt die Kälteschutzkleidung für Sicherheitskräfte?
Der Arbeitgeber. Nach § 3 Abs. 3 ArbSchG darf er die Kosten von Arbeitsschutzmaßnahmen nicht auf die Beschäftigten abwälzen. Unter −5 °C sieht die ASTA-Empfehlung Kälteschutzkleidung einschließlich Schutz für Gesicht, Hände und Füße vor, bei nasser Kleidung mindestens einen zweiten Satz.
Gilt die MVStättVO für Weihnachtsmärkte?
In der Regel nicht. Sie erfasst Versammlungsstätten im Freien nur mit Szenenflächen und Tribünen, die keine Fliegenden Bauten sind, für mehr als 1.000 Besucher. Marktbuden fallen nicht darunter. Das Sicherheitskonzept wird mit Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei abgestimmt.
Dürfen Kommunen Sicherheitskosten auf Schausteller umlegen?
Teilweise. Das OVG Bremen hat am 17. Dezember 2025 entschieden, dass Kosten eines privaten Sicherheitsdienstes nur anteilig in die Standgebühr einfließen dürfen, weil das öffentliche Sicherheitsinteresse einen Gemeinwohlabschlag verlangt. Die Bremer Gebührenerhöhung war deshalb rechtswidrig.
Wann darf eine neue Saisonkraft auf dem Weihnachtsmarkt eingesetzt werden?
Erst nach der Anmeldung über das Bewacherregister und der Mitteilung der Behörde nach § 16 BewachV. Kräfte mit gültiger Bewacher-ID durchlaufen ein vereinfachtes Verfahren mit Bestätigung durch das Register. Planen Sie die Zeit bis zur Freigabe vor dem ersten Dienst ein.
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